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Info 33/2015

Kabinett beschließt Beförderungen für 2015!

-Erneut ein Tiefschlag für die Thüringer Polizei-

Erfurt.

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Kai Christ, äußert: „Keine Aussage zum Thema Regelbeförderung aus dem Thüringer Landtag, statt dessen 5% Beförderungsquote. Motivation meine Damen und Herren Abgeordnete sieht anders aus!“ Die GdP Thüringen fordert die Einführung einer leistungsorientierten Regelbeförderung. Die Wartezeiten zwischen den Beförderungen können in den Laufbahngruppen variieren.


Am 11. August 2015 hat das Kabinett die Verfahrensweise für die Beförderungen 2015 beschlossen. Maximal 5% der Beamtinnen und Beamten können im Freistaat befördert werden.
Beginnend ab dem 1. September 2015 können die Ministerien in einem einheitlichen Termin im Jahr 2015 variabel befördern. Positiv ist, dass die aus unterschiedlichsten Gründen nicht durchgeführten Beförderungen aus der vergangenen Beförderungsperiode erhalten bleiben.
Nach dem vorliegenden Haushaltsplan des Freistaates Thüringen wären für die Thüringer Polizei weit mehr Beförderungen möglich, als das Kabinett in seiner Entscheidung vorgegeben hat, was angesichts der Einsatzlage unserer Polizistinnen und Polizisten mehr als gerechtfertigte wäre. Sehr zu unserem Leidwesen, verbunden mit unserem Unverständnis, spart die Regierung - über ihr selbstgestecktes Ziel hinaus - wieder einmal bei der Vergütung ihrer Beamtenschaft.

Die GdP begrüßt ausdrücklich, dass Beförderungen noch 2015 erfolgen werden. Allerdings ist festzustellen, dass durch den hohen Anteil an Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes, gepaart mit der Tatsache, dass sich ein Aufstieg in allen Laufbahngruppen auf Grund von lausigen Beförderungsquoten über Jahre hinzieht, die Polizei nach wie vor ein Sparfaktor der Landesregierung zu sein scheint.

Zur Erfüllung der eigenen Vorgaben im Koalitionsvertrag ist eine 5% Beförderungsquote nicht hilfreich!!!

Euer Landesvorsitzender

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