Info 35/2012
30 Tage Urlaub für Beamte!
Die beabsichtigte Neufassung der Thüringer Urlaubsverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des im Abstimmungsverfahren befindlichen Gesamtpaketes der Dienstrechtsreform, welches noch einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Daher wurde eine Verlängerung der Gültigkeit der bestehenden Verordnung beschlossen.
Die Änderung des Urlaubsanspruchs berücksichtigt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012 (9 AZR 529/10) und überträgt
die im Tarifbereich bereits getroffene Entscheidung über die Höhe des Erholungsurlaubs in den Kalenderjahren 2011 und 2012 ins Beamtenrecht.
Ein aus der Neuregelung resultierender zusätzlicher Urlaubsanspruch für das Jahr 2011 verfällt im September 2014.
Die Änderung des Urlaubsanspruchs berücksichtigt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012 (9 AZR 529/10) und überträgt
die im Tarifbereich bereits getroffene Entscheidung über die Höhe des Erholungsurlaubs in den Kalenderjahren 2011 und 2012 ins Beamtenrecht.
Ein aus der Neuregelung resultierender zusätzlicher Urlaubsanspruch für das Jahr 2011 verfällt im September 2014.
Voraussetzung für die Gewährung eines 30-tägigen Urlaubs ist, dass die Beamten während des gesamten Kalenderjahres in einem Beamtenverhältnis standen und in einer Fünf-Tage-Woche tätig waren. Für den Fall, dass die Beamten erst im Laufe des Kalenderjahres in ein Beamtenverhältnis eingetreten sind oder nicht in einer Fünf-Tage-Woche tätig waren, wird der Anspruch entsprechend umgerechnet.
Die Änderung der Thüringer Urlaubsverordnung wird im nächsten Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und damit rechtswirksam.