Verwaltungsgerichte stärken Beschäftigtenrechte
GdP fordert Ministerien zur Umsetzung des gesetzgeberischen Willens für die Mitbestimmung auf
Die Verwaltungsgerichte Weimar (Az: 4E 315/21 We) und Meiningen (3P 74 /21 Me) stärken mit ihren Beschlüssen die Beschäftigtenrechte und zeigen den gesetzgeberischen Willen der beschließenden Regierung klar zugunsten der Beschäftigten mit der Allzuständigkeit der Personalvertretungen auf.
Die Landespolizeidirektion hatte nach den Vorgaben des Thüringer Personalvertretungsgesetzes den örtlichen Personalrat zu einer Probezeitverlängerung beteiligt. Das Innenministerium hat jedoch jegliche Beteiligung nicht gesehen und daher die Mitbestimmung abgebrochen. Im mündlichen Verfahren des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens am VG Meiningen stellte die Richterin Feilhauer-Hasse fest, dass es in der Hauptverhandlung um die Entscheidung der Allzuständigkeit von Personalräten ging. Hierbei schloss sich das Gericht der Auffassung des VG Weimar an, welches schreibt:
„Im Ergebnis ist festzuhalten: Die Verlängerung der Probezeit eines Beamten auf Probe ist infolge der Allzuständigkeit des Personalrates eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme der zuständigen Dienststelle.“
Das Thüringer Ministerium Inneres und Kommunales sowie das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz werden nun aufgefordert, den von R2G beschlossenen Gesetzeswillen zu leben und endlich in die Praxis umzusetzen!
Der Landesvorstand
Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
Die Landespolizeidirektion hatte nach den Vorgaben des Thüringer Personalvertretungsgesetzes den örtlichen Personalrat zu einer Probezeitverlängerung beteiligt. Das Innenministerium hat jedoch jegliche Beteiligung nicht gesehen und daher die Mitbestimmung abgebrochen. Im mündlichen Verfahren des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens am VG Meiningen stellte die Richterin Feilhauer-Hasse fest, dass es in der Hauptverhandlung um die Entscheidung der Allzuständigkeit von Personalräten ging. Hierbei schloss sich das Gericht der Auffassung des VG Weimar an, welches schreibt:
„Im Ergebnis ist festzuhalten: Die Verlängerung der Probezeit eines Beamten auf Probe ist infolge der Allzuständigkeit des Personalrates eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme der zuständigen Dienststelle.“
Das Thüringer Ministerium Inneres und Kommunales sowie das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz werden nun aufgefordert, den von R2G beschlossenen Gesetzeswillen zu leben und endlich in die Praxis umzusetzen!
Der Landesvorstand
Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
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