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Versorgung

Keine Gebühr bei Arbeitsunfall

Erfurt.

Die nachfolgende Meldung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist für alle Arbeiter und Angestellten der Thüringer Polizei wichtig: „Berlin (dpa — 29.10.2004) - Patienten, die wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Arzt aufsuchen, müssen keine Praxisgebühr zahlen. Wurde die Gebühr bereits berechnet, ist eine Rückerstattung möglich. Darauf wies der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) am Freitag in Berlin hin und reagierte damit auf Irritationen über zu Unrecht bezahlte Gebühren.

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