Info 26/2015
Zweiklassen-Gesellschaft
Erhöhung der Entschädigungen von Abgeordneten im Vergleich zum öffentlichen Dienst
Kai Christ, Vorsitzender der GdP erläutert: „Der Landtag zeigt mit den Regelungen zur Erhöhung der Abgeordnetendiäten der gesamten Thüringer Polizei, welches Maß an Wertschätzung die Arbeit der Thüringer Polizei bei den Abgeordneten genießt. Die häufig mehr als positiven Aussagen der Abgeordneten über die Arbeit der Thüringer Polizei sind offensichtlich nur Lippenbekenntnisse.“
Die GdP fordert analog zur Diätenerhöhung eine gesetzliche Festlegung zur Eins-zu-eins- Übernahme der Tarifergebnisse auf den Beamtenbereich.
Die GdP fordert analog zur Diätenerhöhung eine gesetzliche Festlegung zur Eins-zu-eins- Übernahme der Tarifergebnisse auf den Beamtenbereich.
„Mit Sicherheit für Sicherheit und gegen eine Zweiklassengesellschaft beim öffentlichen Dienst.“
Nach § 26 Thüringer Abgeordnetengesetz, zuletzt durch Gesetz vom 27.03.2015 geändert, wird die rückwirkende Erhöhung der Bezahlungen der Abgeordneten zum Januar 2015 festgelegt. Christian Carius unterrichtete, dass alle Abgeordnete 3,3 Prozent mehr Entschädigungen rückwirkend zum 01.01.2015 erhalten. Dieses bedeutet 166 Euro mehr Grundentschädigung und das nicht etwa ab sofort oder in sechs Monaten, nein rückwirkend zum Januar 2015.
Das Tarifergebnis der Länder für den öffentlichen Dienst sieht eine Erhöhung um 2,1 Prozent für die Tarifbeschäftigten vor. Für die Beamtenbesoldung sind gar nur 1,9 Prozent (Abschmelzung um 0,2 Prozent) sowie eine Verschiebung der Erhöhung zum September 2015 vorgesehen. Dieses bedeutet in den niedrigen Gehaltsgruppen eine Erhöhung um ca. 67 Euro.
Euer Landesvorstand
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Diese 67 EURO entsprechen gerade einmal 40 Prozent der Diätenerhöhung.
Euer Landesvorstand
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