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3 ½ Jahre sind genug

Erfurt.

Der Landesvorstand der GdP hat in seiner Klausurtagung am 02. und 03.04.2008 in Plaue festgestellt, dass trotz Verabschiedung des Gesetzes zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Thüringer Polizei bei der Umstrukturierung der Polizei Stillstand herrscht. Das nutzt weder dem Bürger noch der Thüringer Polizei. In der parlamentarischen Diskussion des Gesetzes wurde von der GdP mehrfach nachgewiesen, dass OPTOPOL die Probleme der Thüringer Polizei nicht lösen kann, die durch das Stellenabbauprogramm der Landesregierung entstanden sind und durch das Parlament bestätigt wurde.


In einer Entschließung hat der Landtages notwendige Maßnahmen benannt. Unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes hat die GdP Anfang März dem Innenminister um einen Gesprächstermin gebeten, um mit ihm über die weitere Umsetzung von notwendigen Strukturmaßnahmen zu sprechen. Das Gespräch ist bis heute nicht zustande gekommen. Der GdPLandesvorstand hatte den Minister zu seiner Klausurtagung eingeladen. Weder der Minister noch der Staatssekretär konnten einen Teil ihrer wertvollen Zeit opfern, um mit der Gewerkschaft zu sprechen, welche die Hälfte der Beschäftigten der Thüringer Polizei organisiert. Diese Ignoranz der Interessen der Beschäftigten der Thüringer Polizei ist unserer Meinung nach kaum noch zu überbieten.

Der Landesvorstand der Gewerkschaft der Polizei formuliert deshalb auf diesem Wege nochmals öffentlich die Forderungen der Beschäftigten zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Polizei zum Schutz der Bürger und zum Wohle des Freistaates:

- Der geplante Personalabbau in der Thüringer Polizei zwingt zur schnellstmöglichen Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für die Entwicklung der Polizei.

- Alle Polizeistandorte in Thüringen sind zu erhalten und die Präsenz der Polizei vor Ort ist zu erhöhen.

- Wir fordern den Abschluss einer Dienstvereinbarung zwischen Innenminister
und Hauptpersonalrat Polizei, mit der unbillige Härten für die Beschäftigten der
Polizei durch Strukturmaßnahmen verhindert werden.

- Strukturmaßnahmen in der Thüringer Polizei dürfen nicht zu betriebsbedingten Kündigungen oder zu Zwangspensionierungen von Beamten führen.

- Alle Strukturmaßnahmen sind unter tatsächlicher Einbeziehung der Beschäftigten und ihrer Berufs- und Personalvertretungen zu entwickeln. Die bisherige Form der Beteiligung, in der nur Vorgaben des Innenministeriums entwickelt werden durften, wird abgelehnt.

Die Beschäftigten der Thüringer Polizei sind nicht länger bereit für die verfehlte Innen- und Sicherheitspolitik der Landesregierung den Kopf hinzuhalten. Sie fordern klare und nachvollziehbare Entscheidungen zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Thüringer Polizei. Nur dadurch kann die Polizei die guten Ergebnisse ihrer Arbeit zum Wohle der Bürger und des Freistaates auch künftig erbringen.

Der Landesvorstand
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