Pressemeldung
Bewährungsstrafe für Flaschenwerfer
GdP: Urteil ist Einladung für Gewalttaten gegen die Polizei
Der 21jährige Angeklagte aus dem Berliner Bezirk Reinickendorf hatte am 1. Mai vergangenen Jahres mehrere Flaschen auf Polizeibeamte geworfen, einen Polizisten am Hals und einen Passanten in den Rücken getroffen. Danach hatte er sich für die Tat mit den Worten gebrüstet: „Den Bullen hab ich voll getroffen.“
GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Ein Jahr hat die Berliner Justiz dafür gebraucht, einen Mai-Randalierer überhaupt vor Gericht zu stellen. Dann wird der Erwachsene nach dem Jugendstrafrecht beurteilt und darf mit einer Bewährungsstrafe nach Hause gehen. Dieser Richterinnenspruch ist ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht des Polizeibeamten, der von der Flasche des Angeklagten getroffen wurde.“
GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Ein Jahr hat die Berliner Justiz dafür gebraucht, einen Mai-Randalierer überhaupt vor Gericht zu stellen. Dann wird der Erwachsene nach dem Jugendstrafrecht beurteilt und darf mit einer Bewährungsstrafe nach Hause gehen. Dieser Richterinnenspruch ist ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht des Polizeibeamten, der von der Flasche des Angeklagten getroffen wurde.“
Solche Urteile, so Witthaut, seien einer der Gründe für die steigende Gewalt gegen Polizeibeamte. Witthaut: „Sie sind geradezu eine Einladung, Polizisten als Freiwild zu betrachten und Angriffe auf sie gesellschaftsfähig zu machen.“
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen schweren Landfriedensbruchs, Widerstand und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Witthaut: „Diese Strafe wäre angemessen gewesen.“
Erst kürzlich hatte die Gewerkschaft der Polizei auch die zunehmend festzustellende Praxis der Justizbehörden beklagt, Strafverfahren aus Gründen der Geringfügigkeit einzustellen.