GdP und DPolG gemeinsam:
Beamte sind sauer!
Nach Informationen des DGB ist Thüringen das einzige Bundesland, dass bisher nicht gesagt hat, ob und wenn ja, wie das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamten des Freistaates und die Kommunalbeamten übertragen werden soll. Die Landesregierung hatte auf den Tag genau ein Monat Zeit, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Unmittelbar nach dem Tarifabschluss hatte Finanzminister Wolfgang Voß noch getönt, er werde zeitnah einen „qualifizierten“ Vorschlag zur Übernahme des Tarifergebnisses vorlegen. Vor und nach Ostern hatte sich die Landesregierung zwei sitzungsfreie Wochen genehmigt und in der ersten Sitzung nach Ostern gibt es wieder kein Ergebnis. Das grenzt schon an Arbeitsverweigerung.
Unmittelbar nach dem Tarifabschluss hatte Finanzminister Wolfgang Voß noch getönt, er werde zeitnah einen „qualifizierten“ Vorschlag zur Übernahme des Tarifergebnisses vorlegen. Vor und nach Ostern hatte sich die Landesregierung zwei sitzungsfreie Wochen genehmigt und in der ersten Sitzung nach Ostern gibt es wieder kein Ergebnis. Das grenzt schon an Arbeitsverweigerung.
Die Beamten in der Thüringer Polizei sind ohnehin schon sauer, weil Thüringen das einzige Bundesland ist, welches die Praxisgebühr noch nicht abgeschafft hat.
Bundesweit sind die Thüringer Beamten die Einzigen, die diese Gebühr noch zahlen und damit ungerechtfertigt zur Sanierung des Staatshaushaltes herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass immer mehr Beamte das Streikrecht fordern. „Wenn die Landesregierung offensichtlich nicht gewillt ist, ihren Teil des Dienst- und Treueverhältnisses zu leisten, dann ist auch nicht einzusehen, warum sich die Beamten daran halten sollen“, ist aus Polizeikreisen zu hören.
Die Polizei leiste ihren Beitrag. Sie habe kürzlich erst wieder für das Jahr 2012 ein Top-Ergebnis in der Polizeilichen Kriminalstatistik abgeliefert und das trotz einer laufenden Umstrukturierung. Da könnten die Beamten zu Recht erwarten, dass die Landesregierung solche Leistungen auch entsprechend honoriert und den Tarifabschluss 1:1 auf die Beamten überträgt.