GdP und DPolG gemeinsam:
Regelbeförderung einführen
Bereits bei der Berufung in das Beamtenverhältnis ab Mitte 1991 ist Thüringen hinter den anderen Bundesländern zurückgeblieben. Im mittleren Dienst konnten Thüringer Beamte höchstens Polizeiobermeister werden, auch wenn sie bereits auf mehr als 25 Berufsjahre zurückblicken konnten. Unser Nachbar Sachsen hat dagegen langjährige erfahrene Polizisten zu Polizeihauptmeistern ernannt und in vielen Fällen zusätzlich für Spitzenfunktionen noch die Amtszulage zum Polizeihauptmeister ausgebracht. Damit wurden in Sachsen Beamte um bis zu zwei Besoldungsstufen höher in das Beamtenverhältnis übernommen als ihre Thüringer Kollegen.
Anfang der 90er Jahre gab es auch keine Beförderungen, weil Beamte in der Probezeit üblicherweise nicht befördert werden. Ab Mitte 90er Jahre wurde dann versucht, die Versäumnisse mit Beförderungen nachzuholen. Da gab es dann schon mal 1000 Beförderungen in einem Jahr. Schnell wurden die Beförderungszahlen dann wieder auf ein Maß zurückgeschraubt, mit dem höchstens noch der Finanzminister zufrieden sein konnte. Seit Jahren werden nun schon maximal fünf Prozent aller Beamten befördert, was statistisch für die Beamten alle 20 Jahre zu einer Beförderung führen würde. Hinzu kommt, dass sehr viele Beamte ihre Tätigkeit auf Stellen ausüben, die höherwertig sind als ihr aktuelles Amt.
Ergebnis dieser Politik sind die zunehmenden Versuche der Betroffenen, sich ihre Beförderung zu erklagen. Die Beförderung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist eine zwingende Vorschrift nach § 9 Beamtenstatusgesetz. Mit den gegenwärtigen Vorschriften werden immer nur die fünf Prozent der Beamten befördert, die über die jeweils beste Beurteilung verfügen. Ein durchschnittlich beurteilter Beamter hat damit keine Chance, am beruflichen Aufstieg teilzunehmen. Der Frust von 40 Prozent der Beamten, die nach der Beurteilungsrichtlinie durchschnittlich zu beurteilen sind, ist damit vorprogrammiert.
Ergebnis dieser Politik sind die zunehmenden Versuche der Betroffenen, sich ihre Beförderung zu erklagen. Die Beförderung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist eine zwingende Vorschrift nach § 9 Beamtenstatusgesetz. Mit den gegenwärtigen Vorschriften werden immer nur die fünf Prozent der Beamten befördert, die über die jeweils beste Beurteilung verfügen. Ein durchschnittlich beurteilter Beamter hat damit keine Chance, am beruflichen Aufstieg teilzunehmen. Der Frust von 40 Prozent der Beamten, die nach der Beurteilungsrichtlinie durchschnittlich zu beurteilen sind, ist damit vorprogrammiert.
GdP und DPolG sehen nur eine Möglichkeit dieses Problem dauerhaft zu lösen. Neben der Beförderung von Beamten mit Spitzenleistungen muss es z. B. nach 15 Jahren Dienst eine Regelbeförderung geben. So würde ein Beamter des mittleren Dienstes nach 30 Jahren das Endamt seiner Laufbahngruppe erreichen und ein Beamter des gehobenen Dienstes wenigstens bis zum Polizeihauptkommissar aufsteigen und dafür dann letztlich auch die entsprechenden Versorgungsleistungen erhalten.
Die Regelbeurteilung unterstellt, dass sich auch der durchschnittlich beurteilte Beamte entwickelt, sich im Laufe seines Berufslebens für seine Tätigkeit immer besser eignet, dafür besser befähigt ist und mit zunehmenden Berufsjahren bessere Leistungen erbringt als zu Beginn seiner Laufbahn. Spitzenleistungen sollen trotzdem weiter mit einem schnelleren Aufstieg belohnt werden.