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Info 07/2012

Wir ziehen dazu vors Verwaltungsgericht!

Soll die Gewerkschaft nur noch eine Stiftung „Warentest“ sein?

Erfurt.

Vor rund zwei Wochen erreichte uns ein Erlass des Thüringer Innenministeriums der den Fachausschüssen unserer Organisation keine arbeitszeitrechtliche Anrechnung mehr zubilligt bzw. den Sonderurlaub für solche Tagungen ausschließt.

Die Fachausschüsse der GdP: „Kriminalpolizei“, „Schutzpolizei“, „Bereitschaftspolizei“ und „Verkehrspolizei“ trafen sich bisher etwa einmal im Jahr und innerhalb von Reformprozessen konnte sich diese angeblich „gewaltige“ Zahl auch schon einmal verdoppeln. Weil es jedoch immer im Willen des Ministeriums lag, eine breit angelegte und ausdiskutierte Meinung der GdP zu erfahren, gab es für diese Tagungen bislang die Unterstützung des Arbeitgebers. Von den landesweit rund 20 Mitgliedern in einem solchen Fachausschuss bekam man ohne hin oft nur ein Drittel zusammen. Jetzt ist ihre Arbeit gar nicht mehr gefragt! Damit können wir als GdP unter die fertigen Produkte nur noch wie eine Stiftung „Warentest“ Stempel setzen und eine Bewertung abgeben. Unsere Bewertung hierzu schon einmal gleich:
        „einmal mangelhaft“ und „viermal ungenügend“!
    Vor einigen Jahren hatte man die Arbeit unserer Fachausschüsse schon einmal abgelehnt, weil es sich laut Satzung der Gewerkschaft nicht um Organe handelte. Zum letzten Landesdelegiertentag haben wir alle Personengruppen und Fachausschüsse zu rechtmäßigen Organen der GdP erhoben. Nun setzt man sich über die vorherige Definition hinweg und schließt die Arbeit der Fachausschüsse per Erlass des TIM aus. In einem persönlichen Gespräch haben wir dem Minister und Staatssekretär unseren Unmut dazu zum Ausdruck gebracht und wir hatten eine Menge Zuversicht im Rucksack, dass eine Nachbesserung erfolgt. Stattdessen erhalten wir gestern eine nochmalige Bestätigung des vorausgegangenen Erlasses.
          Das lassen wir uns nicht gefallen!
    Wir werden unsere Fachausschussmitglieder zu Reformfragen trotzdem einladen und lassen uns von den Behördenleitern den Sonderurlaub für diese Organe der GdP „schön“ ablehnend bescheiden. Damit ziehen wir mit wehenden Fahnen vor das Verwaltungsgericht!
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