Info 32/2012
Beihilfe schneller bearbeiten
„Die Hälfte der Bundesländer gewährt Polizeivollzugsbeamten freie Heilfürsorge. Die Beamten haben in diesen Ländern Anspruch auf Leistungen ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung und mit der Abrechnung der Leistungen nichts zu tun“, erläutert der Gewerkschafter. Thüringen habe sich von Anfang an für einen anderen Weg entschieden. Je nach Alter, Familienstand und anspruchsberechtigten Angehörigen gewähre das Land den Beamten zwischen 50 und 80 % der Krankheitskosten als Beihilfe. Für den Rest müssten sich die Beamten privat krankenversichern.
„Das System hat einen entscheidenden Nachteil. Die Beamten müssen selbst mit dem Arzt einen Vertrag schließen und sind damit dem Arzt gegenüber Schuldner und für die Bezahlung der Rechnungen verantwortlich“, so Große. Im Nachhinein könnten sie sich dann die Kosten über die Beihilfestelle des Landes und die Krankenversicherung wiederholen. Die Rechnungen seien in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen zu bezahlen. Bis die Beamten ihr Geld vom Land wiederbekämen, vergingen dann aber bis zu 10 Wochen. Nur Rechnungen über 2.000 € würden schneller bearbeitet.
„Das System hat einen entscheidenden Nachteil. Die Beamten müssen selbst mit dem Arzt einen Vertrag schließen und sind damit dem Arzt gegenüber Schuldner und für die Bezahlung der Rechnungen verantwortlich“, so Große. Im Nachhinein könnten sie sich dann die Kosten über die Beihilfestelle des Landes und die Krankenversicherung wiederholen. Die Rechnungen seien in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen zu bezahlen. Bis die Beamten ihr Geld vom Land wiederbekämen, vergingen dann aber bis zu 10 Wochen. Nur Rechnungen über 2.000 € würden schneller bearbeitet.
Die Kolleginnen und Kollegen hätten in der Vergangenheit nach Erhalt der Rechnungen sofort die Beihilfe beantragt und bei früheren Bearbeitungsfristen von 4 Wochen nach Eingang der Zahlung vom Land ihre Rechnungen bezahlt. „Das ist bei den langen Bearbeitungsfristen nicht mehr möglich. Ärzte lassen die Beamten sogar Vereinbarungen unterschreiben, dass die Rechnungen innerhalb bestimmter Fristen zu bezahlen sind, unabhängig davon, wann Beihilfe und private Krankenversicherung zahlen“, weiß Große.
„Dieser Zustand ist nicht länger haltbar. Die Beamten sind nicht die Bank des Landes. Wir fordern die freie Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten und die drastische Verkürzung der Bearbeitungsfristen für Beihilfeanträge für alle übrigen Beamten und Versorgungsempfänger. Die Beamten können nicht dafür büßen, dass das Land eine neue Beihilfevorschrift eingeführt hat“, fasst der stellv. Landesvorsitzende die Position der GdP zusammen.