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Arbeitszeit

Für Polizeibeamte gilt noch 40 Stunden

Erfurt.

Nach nochmaliger Prüfung der Rechtslage korrigiert der Landesvorstand seine Info 22/2005. Demnach arbeiten Polizeibeamtinnen und –beamte vorläufig weiter 40 Stunden wöchentlich.

Die Landesregierung hat die Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (ThürAzVO) geändert und die wöchentliche Arbeitszeit der Beamten auf 42 Stunden angehoben.

Für die Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten gilt aber neben der ThürAzVO noch eine eigene Arbeitszeitverordnung (ThürPolAzVO). § 1 der ThürPolAzVO bestimmt, dass die ThürAzVO für die Polizeibeamtinnen und –beamten gilt, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist. § 2 der ThürPolAzVO bestimmt dann aber, „die regelmäßige Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamten beträgt im Jahresdurchschnitt 40 Stunden in der Woche“.

Die ThürPolAzVO wurde nicht geändert. Damit gilt bis zur Änderung der ThürPolAzVO für den Polizeivollzugsdienst weiterhin die 40-Stunden- Woche. Das Innenministerium arbeitet nun auch an der Änderung der ThürPolAzVO, es erscheint aber unwahrscheinlich, dass die Polizeiarbeitzeitverordnung noch so rechtzeitig geändert werden kann, dass die geänderte Fassung zum 01.08.2005 in Kraft tritt.

Polizeibeamtinnen und – beamte werden damit möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt 42 Stunden arbeiten müssen. Damit gilt die Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit gegenwärtig im Polizeibereich nur für die Verwaltungsbeamten.

Der Landesvorstand
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