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AV Sonderurlaubsverordnung wird angepasst – Erhöhung auf 15 Kinderkrankentage im Jahr

Finanzsenator Evers sichert GdP entsprechende Änderung zu

Ende Oktober haben wir Finanzsenator Stefan Evers (CDU) in einem Brief um Anpassung der AV Sonderurlaubsverordnung (AV SUrlVO) gebeten. Hintergrund waren Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Erhöhung der Kinderkrankentage sowie der Neuerung, dass ein Arztbesuch erst ab dem vierten Tag notwendig sein soll, um Familien zu entlasten. Wir baten unseren Finanzsenator um eine inhaltsgleiche Übernahme, damit es hier zu keiner Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten im Land Berlin kommt. In den letzten Tagen haben wir eine Antwort erhalten.

Evers sicherte uns zu, dass bezogen auf die Anhebung der Kinderkrankentage (15 pro Elternteil und Kind, doppelte Anzahl bei Alleinerziehenden) aktuell eine entsprechende Anpassung der AV SUrlVO erarbeitet wird, die unseren Forderungen entspricht. „Auch unseren Beamtinnen und Beamten muss es möglich sein, sich um ihre erkrankten Kinder kümmern zu können. Das ist ein wichtiger Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich danke der GdP für die Anregung und das konstruktive Miteinander“, so unser Finanzsenator.

Leider nicht erfolgreich war der Wunsch, den notwendigen Arztbesuch zur Anerkennung erst ab dem 4. Tag zur Pflicht zu machen. Dies war zur Zeit unseres Schreibens so auf Bundesebene angedacht, der entsprechende Gesetzesentwurf hat die Bundespolitik aber nicht in dieser Form passiert. Folglich wird Berlins Landespolitik keine dementsprechende Regelung treffen. Auch in diesem Fall geht es um die Gleichbehandlung, was aus unserer Sicht richtig ist. Dafür soll es in Zukunft auch für beamtete Dienstkräfte möglich sein, ärztliche Bescheinigungen telefonisch und ohne zusätzlichen Praxisbesuch zu erhalten.

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