Deine GdP für Dich erfolgreich – Inflationsausgleichsprämie wird im Februar ausgezahlt
Wir haben gegenüber SenFin die Position überzeugend deutlich machen können, dass es nicht akzeptabel wäre, wenn die beschlossene Inflationsausgleichsprämie erst Ende dieses Jahres auf dem Konto unserer Kolleginnen und Kollegen landet und das dahingehende Gesetzgebungsverfahren mit allen Stufen durchlaufen werden muss. Stefan Evers folgt dieser Einschätzung und hat noch vor Weihnachten angewiesen, die erforderlichen Systemeinstellungen im IPV zu veranlassen, damit eine Zahlbarmachung zum 29. Februar 2024 für alle erfolgen kann. Das bedeutet, dass alle Angestellten mit dem Februargehalt auch die Zahlung der steuerfreien Einmalzahlung von 1.800 Euro sowie die jeweils 120 Euro für Januar und Februar erhalten. Für den Beamten- und Pensionsbereich wäre das dann zusätzlich mit den 120 Euro für März mit dem Märzgehalt so weit (Teilzeitbeschäftigte anteilsmäßig, Azubis/Studis 50 %). Parallel zu dieser Entscheidung haben die Regierungsfraktionen im Abgeordnetenhaus auf unsere Bitte bereits einen entsprechenden Antrag für eine gesetzliche Regelung bezüglich der Inflationsausgleichsprämie eingebracht.
Gemäß des Rundschreibens des Landesverwaltungsamts von Ende letzter Woche sollen nähere Informationen und Hinweise zu erforderlichen manuellen Anpassungen – zum Beispiel im Bereich der Versorgung beim Vorliegen mehrerer Versorgungsbezüge bzw. beim Vorliegen von Einkommen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin – im nächsten IPV-Rundschreiben erfolgen.
Evers informiert uns zudem darüber, dass ein weiterer Gesetzentwurf für eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Welche weiteren Maßnahmen zur angekündigten Angleichung an das Bundesgrundniveau ergriffen werden müssen, prüfe die Fachabteilung derzeit. Zudem sind wir übereingekommen, uns rechtzeitig zum Thema Weitergewährung der Hauptstadtzulage über den Oktober 2025 hinaus zusammensetzen.
Gemäß des Rundschreibens des Landesverwaltungsamts von Ende letzter Woche sollen nähere Informationen und Hinweise zu erforderlichen manuellen Anpassungen – zum Beispiel im Bereich der Versorgung beim Vorliegen mehrerer Versorgungsbezüge bzw. beim Vorliegen von Einkommen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin – im nächsten IPV-Rundschreiben erfolgen.
Evers informiert uns zudem darüber, dass ein weiterer Gesetzentwurf für eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Welche weiteren Maßnahmen zur angekündigten Angleichung an das Bundesgrundniveau ergriffen werden müssen, prüfe die Fachabteilung derzeit. Zudem sind wir übereingekommen, uns rechtzeitig zum Thema Weitergewährung der Hauptstadtzulage über den Oktober 2025 hinaus zusammensetzen.