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Es geht voran – BVerfG möchte 2024 über Berliner Besoldung entscheiden

Neuigkeiten in Sachen Amtsangemessene Alimentation

Nach jahrelangem Stillstand scheint endlich Licht am Ende des Tunnels. Gemäß der neuesten Jahresvorschau möchte sich der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) noch in diesem Jahr mit der Frage beschäftigten, ob die A-Besoldung für die Jahre bis 2015 gemäß Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig war. Wann genau das passiert, steht bisher leider nicht fest.

Wir haben, wie bereits berichtet, den Prozessbevollmächtigten des Normenkontrollverfahrens unseres GdP-Kollegen Hsu beauftragt, eine weitere durch uns finanzierte Stellungnahme anzufertigen, die Anfang des Jahres übermittelt wurde. Es war bereits die dritte, die durch uns unterstützt und dem BVerfG vorgelegt wurde. In ihr wies der RA Merkle nicht nur auf die weiterhin nicht nachvollziehbare Untätigkeit des Landes Berlin hin, sondern thematisierte drei verfahrensrechtliche Gesichtspunkte.

Zum einen ging es um die lange Verfahrensdauer, da Kollege Hsu erstmals 2008 seine Besoldung rügte und somit bereits mehr als 15 Jahre vergangen sind. Zum anderen wurde in der Stellungnahme nahegelegt, das Verfahren mit der vor kurzem erfolgten Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Beamtenbesoldung in den Jahren 2016 bis 2019 bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 zu verbinden, was gemäß des Abstandsgebotes auch Auswirkungen auf die darüber liegenden Besoldungsgruppen hätte.

Des Weiteren wurde in der Stellungnahme auf die allgemeine Preissteigerung verwiesen, die bei der Verpflichtung zur Nachzahlung Berücksichtigung finden muss. Allein in der besagten Zeit betrug die Inflation in Deutschland mehr als 30 Prozent – ein finanzieller Nachteil, der ebenfalls ausgeglichen werden muss. Wir werden Euch weiterhin auf dem Laufenden halten, sachlich und wahrheitsgemäß.

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