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Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge

Berlin.

„Sehr geehrter Herr Henkel, wie wir der Presse entnehmen konnten, hat der Senat am 03.07.2012 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge zum 01.08.2012 vorsieht. Der Gesetzentwurf setzt somit folgerichtig die im Haushalt für 2012/2013 vorgesehenen Besoldungserhöhungen um. Den am schlechtesten bezahlten Beamtinnen und Beamten allerdings zuzumuten, auf die Beratung des Gesetzes im Abgeordnetenhaus, welche frühestens nach der Sommerpause beginnen wird, warten zu müssen, wird der auch Ihnen auferlegten Fürsorgepflicht den Beschäftigten gegenüber nicht gerecht.

Mussten die Beamtinnen und Beamten sich schon Monate in Geduld fassen, bis die letzte Lesung des Haushaltes erfolgt war, um wirklich wissen zu können, wann und in welchem Ausmaß die Besoldung und Versorgung erhöht werden wird, so sollen sie jetzt auch noch weiter auf die Auszahlung der haushaltsrechtlich bereits eingestellten Erhöhungen warten.

Die Gewerkschaft der Polizei hält dies für unzumutbar, und wir fordern Sie daher auf, die Verwaltungen anzuweisen, die erhöhten Bezüge bereits im Vorgriff auf das Gesetz zu zahlen.

Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis und erwarten ein Zeichen der Wertschätzung der erbrachten Arbeit der Beamtinnen und Beamten, das heißt eine Auszahlung der erhöhten Bezüge bereits im August.“
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