Gewerkschaft der Polizei erwirkt einstweilige Verfügung des Landgerichtes Berlin gegen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
In dem genannten Sendebeitrag wurde der Eindruck erweckt, dass die dort genannten Vorstände der Gewerkschaft der Polizei ihre Pflicht als Personalräte 39 bzw. 40 Stunden in der Woche ausschließlich Personalratstätigkeit zu entfalten, nicht erfüllen. Dieser Eindruck ist falsch. Dem folgte auch das Landgericht Berlin in seiner einstweiligen Verfügung vom 29.06.2016, indem es dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch statt gab.
Der rbb sah sich veranlasst, bis zu einer abschließenden Klärung der Sache den in Rede stehenden Beitrag im Fernseharchiv zu sperren und aus seinem Online-Angebot zu entfernen. Auch Youtube, wo der Beitrag hochgeladen und ins Netz gestellt wurde, ist zur Löschung des Beitrages aufgefordert worden, was auch geschehen ist.
Ob der rbb gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen wird, ist noch nicht bekannt. Wir werden hier durch Rechtsanwalt Eisenberg, der die GdP in der Sache vertritt, rechtzeitig informiert.
Die Info als PDF
Der rbb sah sich veranlasst, bis zu einer abschließenden Klärung der Sache den in Rede stehenden Beitrag im Fernseharchiv zu sperren und aus seinem Online-Angebot zu entfernen. Auch Youtube, wo der Beitrag hochgeladen und ins Netz gestellt wurde, ist zur Löschung des Beitrages aufgefordert worden, was auch geschehen ist.
Ob der rbb gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen wird, ist noch nicht bekannt. Wir werden hier durch Rechtsanwalt Eisenberg, der die GdP in der Sache vertritt, rechtzeitig informiert.
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