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Langes Warten hat ein Ende

Musterantrag Ausnahmegenehmigung Parkraumbewirtschaftung liegt endlich vor

Wir hätten selbst schon fast nicht mehr daran geglaubt, aber mehr als vier Jahre nach unserem ersten Gespräch mit dem damaligen Innensenator Andreas Geisel zur benötigten Ausnahmeregelung von der Parkraumbewirtschaftung für Schichtdienstleistende scheint die Causa endlich ein für Euch gutes Ende zu finden. Licht am Ende des Tunnels haben wir bereits mehrfach gesehen, unter anderem, als die jetzige Innensenatorin Iris Spranger auf unserem Landesdelegiertentag im Mai 2022 die Lösung öffentlich verkündete. Im Januar 2024 scheint es diese nun wirklich zu geben, die Polizei Berlin hat vor wenigen Tagen einen entsprechenden Musterantrag zum Erhalt der Ausnahmegenehmigung präsentiert. Diese sollen durch die jeweilige Dienststelle gesammelt an das mittlerweile zuständige LABO übermittelt werden.

Durch den Musterantrag sollt Ihr nun beim Erfüllen der vorgegebenen Kriterien eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erhalten. Neben den persönlichen Daten, dem amtlichen Kennzeichen und der Benennung der Parkzone/n des regelmäßigen Beschäftigungsortes müsst Ihr wählen, ob

a) mindestens 1/5 Eurer monatlichen Dienstzeit zwischen 22.30 – 06.30 Uhr beginnt oder endet,

b) bei Euch regelmäßig wechselnde oder regelmäßig nicht planbare Einsatz- und Arbeitszeiten zu vergleichbaren ungünstigen Zeiten vorgegeben sind (z. B. Feiertage, Wochenende, Alarmdienste) oder

c) Ihr beim LKA 1 Mordkommission verwendet werdet.

Benannt werden muss zudem, ob Ihr eine Zulage nach § 17a EZulV / § 8 Absatz 7 TV-L oder § 22 EZulV erhaltet. Gewählt werden kann eine Ausnahmegenehmigung für 1 Jahr (40 €) oder für 2 Jahre (60 €). Wir werden das in den nächsten Wochen und Monaten beobachten und schauen, ob der Musterantrag, der so ziemlich dem entspricht, was wir seit gut zwei Jahren eingefordert haben, zum Erfolg führt. Ihr könnt uns jederzeit positive wie negative Rückmeldungen geben.
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