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Neuigkeiten in Sachen Amtsangemessene Alimentation

Deine GdP ermöglicht weitere Stellungnahme des Prozessbevollmächtigten im Musterfall Hsu

Es ist noch immer nicht abzusehen, wann das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) endlich die Entscheidung zur für jeden erkennbaren Verfassungswidrigkeit der A-Besoldung in der Hauptstadt trifft. Euch sicherlich bekannt ist, dass man aus Karlsruhe das Land Berlin angeschrieben hat und die Spitzenverbände sowie Gewerkschaften um Stellungnahme bat, warum die Entscheidung zur R-Besoldung nicht zum Anlass genommen wurde, hier nachträglich auch die A-Besoldung zu korrigieren. Dazu haben die Spitzenverbände DBB und unser DGB vor Wochen entsprechende Schriftstücke an das BVerfG übersandt. Wir sind noch darüber hinaus tätig geworden, da der Fall unseres GdP-Mitglieds Hsu einer von denen ist, die dem BVerfG zur Entscheidung vorliegen und so mit am weitesten vorgedrungen ist. Wir haben den Prozessbevollmächtigten des Normenkontrollverfahrens beauftragt, eine weitere durch uns finanzierte Stellungnahme anzufertigen, die mittlerweile ebenfalls übermittelt wurde. Es ist bereits die dritte, die durch uns dem BVerfG vorgelegt wurde.

In der aktuellen Stellungnahme weist RA Merkle nicht nur auf die weiterhin nicht nachvollziehbare Untätigkeit des Landes Berlin hin, sondern bringt auch drei zentrale verfahrensrechtliche Gesichtspunkte an. Zum einen wird auf die lange Verfahrensdauer hingewiesen. Kollege Hsu begann im Jahr 2008 seine Besoldung zu rügen und wartet dementsprechend mehr als satte 15 Jahre auf das ihm rechtmäßig zustehende Geld. In diesem Kontext wird in der Stellungnahme weiterhin nahegelegt, in der ausstehenden Einstufung auch die vor kurzem erfolgte Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Beamtenbesoldung in den Jahren 2016 bis 2019 bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 zu berücksichtigen. Aufgrund des Abstandsgebotes sollte hier auch für die darüber liegenden Besoldungsgruppen mitentschieden werden. Es wäre aus unserer Sicht durchaus möglich, die Verfahren zu verbinden und die gesamte A-Besoldung in den Jahren 2008 bis 2019 für verfassungswidrig zu erklären.

Abschließend wird in der Stellungnahme auch auf die allgemeine Preissteigerung verwiesen, die bei der Verpflichtung zur Nachzahlung Berücksichtigung finden muss. Es ist nicht nur so, dass hier über Jahre rechtswidrig unteralimentiert wurde und man den Differenzbetrag einfach erstatten kann. Allein zwischen 2008 und 2023 liegt die Inflation in Deutschland bei mehr als 30 Prozent – ein finanzieller Nachteil, der ebenfalls ausgeglichen werden muss. Wir werden Euch weiterhin auf dem Laufenden halten, sachlich und wahrheitsgemäß.
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