Vier Jahre GdP-Kampf wohl endlich erfolgreich
Berlin schafft transparentes Verfahren und zentralisiert Ausnahmegenehmigungen von der Parkraumbewirtschaftung beim LABO
Durch die Änderung des ASOG Berlin liegt die Zuständigkeit für die Erteilung für unsere Bereiche ab dem neuen Jahr beim LABO und nicht mehr bei den Bezirken, die entsprechende Leitfäden und Vorgaben sehr einfallsreich ausgelegt haben. Zudem hat die Polizei Berlin in der letzten Mitarbeiterinformation über die notwendigen Charakteristika zum Erhalt sowie den Ablauf informiert.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beschäftigte, die einen dieser Punkte erfüllen:
Wir wird der Antrag gestellt?
Es sollen grundsätzlich keine Einzelanträge beim LABO gestellt werden. Stattdessen füllt jede Dienstkraft einen Antrag aus, wählt dabei einen der oben genannten Berechtigungsgründe und gibt ihn an die jeweilige Dienststelle. Diese prüft und übermittelt die Unterlagen gesammelt an das LABO. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, gibt es eine Ausnahmegenehmigung für ein bzw. zwei Jahre. Diese wird zusammen mit dem Kostenbescheid (40 € für ein Jahr, 60 € für zwei Jahre) an die Privatanschrift versandt. Der Bescheid soll in Zukunft durch eine Parkvignette oder digitale Vignette ersetzt werden.
Wir freuen uns, dass es damit endlich eine aus unserer Sicht praktikable Lösung gibt und hoffen, dass das angedachte Prozedere auch wirklich funktioniert. Wir gehen davon aus, dass die Behörde zeitnah ein entsprechendes Musterformular zur Beantragung zur Verfügung stellt. Selbstverständlich werden wir uns weiterhin für Ausnahmegenehmigungen für weitere Beschäftigte einsetzen, die nicht von der Regelung profitieren. Kolleg. der Feuerwehr beispielsweise schauen trotz unserer Hinweise an SenInn weiter in die Röhre. Gebt uns in jedem Fall gern Rückmeldungen, wenn sich für Euch Probleme ergeben! Wir sind jahrelang drangeblieben und werden es in Eurem Interesse als GdP weiter tun.
Wer kann einen Antrag stellen?
Beschäftigte, die einen dieser Punkte erfüllen:
- Erhalt der Zulage gemäß § 17 a EZulV (DwZ)
- Erhalt Zuschläge § 8 Absatz 7 TV-L
- Verwendung in Einheiten gemäß § 22 EZulV
- Verwendung in Mordkommissionen des LKA 11
Wir wird der Antrag gestellt?
Es sollen grundsätzlich keine Einzelanträge beim LABO gestellt werden. Stattdessen füllt jede Dienstkraft einen Antrag aus, wählt dabei einen der oben genannten Berechtigungsgründe und gibt ihn an die jeweilige Dienststelle. Diese prüft und übermittelt die Unterlagen gesammelt an das LABO. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, gibt es eine Ausnahmegenehmigung für ein bzw. zwei Jahre. Diese wird zusammen mit dem Kostenbescheid (40 € für ein Jahr, 60 € für zwei Jahre) an die Privatanschrift versandt. Der Bescheid soll in Zukunft durch eine Parkvignette oder digitale Vignette ersetzt werden.
Wir freuen uns, dass es damit endlich eine aus unserer Sicht praktikable Lösung gibt und hoffen, dass das angedachte Prozedere auch wirklich funktioniert. Wir gehen davon aus, dass die Behörde zeitnah ein entsprechendes Musterformular zur Beantragung zur Verfügung stellt. Selbstverständlich werden wir uns weiterhin für Ausnahmegenehmigungen für weitere Beschäftigte einsetzen, die nicht von der Regelung profitieren. Kolleg. der Feuerwehr beispielsweise schauen trotz unserer Hinweise an SenInn weiter in die Röhre. Gebt uns in jedem Fall gern Rückmeldungen, wenn sich für Euch Probleme ergeben! Wir sind jahrelang drangeblieben und werden es in Eurem Interesse als GdP weiter tun.