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Vier Jahre GdP-Kampf wohl endlich erfolgreich

Berlin schafft transparentes Verfahren und zentralisiert Ausnahmegenehmigungen von der Parkraumbewirtschaftung beim LABO

Im Herbst 2019 saß unser Landesvize Stephan Kelm beim damaligen Innensenator Andreas Geisel und forderte eine verbindliche Regelung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Parkraumbewirtschaftung für unsere Kolleginnen und Kollegen im Schichtdienst. 2019 begannen auch viele Gespräche zur Problematik mit Abgeordneten der demokratischen Fraktionen und im Polizeipräsidium, wo man oftmals Verständnis erklärte, aber keine Notwendigkeit sah. In der Folge machte die GdP mit einer Unterschriftenaktion erneut auf die Problematik aufmerksam und übergab fast 1.000 allein für die Bereitschaftspolizei aus der Kruppstraße an Senator Geisel. Vier Jahre später, etliche Senatorengespräche und Versprechungen sowie Übereinkünfte mit dem Bezirk Mitte zur Verlängerung inbegriffen, sind wir womöglich an einem Punkt, an dem der lange Kampf Deiner GdP endlich Früchte trägt. Die jetzige Innensenatorin Iris Spranger, die im Mai 2022 auf unserem Delegiertentag eine funktionierende Regelung versprach, scheint endlich eine Regelung auf den Weg gebracht zu haben. Es gibt eine transparente und verbindliche Lösung.

Durch die Änderung des ASOG Berlin liegt die Zuständigkeit für die Erteilung für unsere Bereiche ab dem neuen Jahr beim LABO und nicht mehr bei den Bezirken, die entsprechende Leitfäden und Vorgaben sehr einfallsreich ausgelegt haben. Zudem hat die Polizei Berlin in der letzten Mitarbeiterinformation über die notwendigen Charakteristika zum Erhalt sowie den Ablauf informiert.

Wer kann einen Antrag stellen?
Beschäftigte, die einen dieser Punkte erfüllen:
  • Erhalt der Zulage gemäß § 17 a EZulV (DwZ)
  • Erhalt Zuschläge § 8 Absatz 7 TV-L
  • Verwendung in Einheiten gemäß § 22 EZulV
  • Verwendung in Mordkommissionen des LKA 11

Wir wird der Antrag gestellt?
Es sollen grundsätzlich keine Einzelanträge beim LABO gestellt werden. Stattdessen füllt jede Dienstkraft einen Antrag aus, wählt dabei einen der oben genannten Berechtigungsgründe und gibt ihn an die jeweilige Dienststelle. Diese prüft und übermittelt die Unterlagen gesammelt an das LABO. Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, gibt es eine Ausnahmegenehmigung für ein bzw. zwei Jahre. Diese wird zusammen mit dem Kostenbescheid (40 € für ein Jahr, 60 € für zwei Jahre) an die Privatanschrift versandt. Der Bescheid soll in Zukunft durch eine Parkvignette oder digitale Vignette ersetzt werden.

Wir freuen uns, dass es damit endlich eine aus unserer Sicht praktikable Lösung gibt und hoffen, dass das angedachte Prozedere auch wirklich funktioniert. Wir gehen davon aus, dass die Behörde zeitnah ein entsprechendes Musterformular zur Beantragung zur Verfügung stellt. Selbstverständlich werden wir uns weiterhin für Ausnahmegenehmigungen für weitere Beschäftigte einsetzen, die nicht von der Regelung profitieren. Kolleg. der Feuerwehr beispielsweise schauen trotz unserer Hinweise an SenInn weiter in die Röhre. Gebt uns in jedem Fall gern Rückmeldungen, wenn sich für Euch Probleme ergeben! Wir sind jahrelang drangeblieben und werden es in Eurem Interesse als GdP weiter tun.
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