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Viel versprochen – wenig gehalten! Besoldungsanpassung geht an über 50 % der Polizeibeamten im Feb. 25 vorbei!

Keine Wertschätzung in der Besoldung für die Basis bei der Polizei!

Wiesbaden.

Auf Worte müssen Taten folgen! Dieser Grundsatz bleibt nach der Pressemitteilung „Anerkennung und Wertschätzung für die Beamten Hessen“ der Regierungsfraktionen CDU / SPD im Polizeibereich für über 50 Prozent der Polizeibeamten, Fach- und Verwaltungsbeamten, unberücksichtigt! Bei der Übertragung des Tarifergebnisses werden im kommenden Februar 2025 die Mehrzahl der Beamten in den unteren Besoldungsgruppen bei der Polizei nicht den Sockelbetrag von 200.- Euro erhalten, sondern nur eine lineare Erhöhung von 4,8%.

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Beispiel: Grundgehalt = 3000,00 Euro ergibt im Feb. 25 eine Steigerung von 144,00 Euro. Selbst bei einem Grundgehalt von 4000,00 Euro wird der Sockelbetrag nicht erreicht! Über 50 % der hessischen Polizeibeamten erreichen dieses Grundgehalt nicht! Gerade die unteren Besoldungsgruppen (meist junge Familien) haben unter der immensen Inflation der letzten Jahre enorm gelitten. Diese Kritik kann auch nicht durch die Tatsache geheilt werden, dass die versprochene Inflationsausgleichszahlung (3000.- Euro) ab den Junigehältern in drei Raten ausgezahlt werden soll. Versorgungsempfänger werden anteilig ihrer Pensionsansprüche berücksichtigt. Ab 1. August 2025 wird die Besoldung um 5,5 % erhöht.

Auch diese Besoldungserhöhung täuscht nicht darüber hinweg, dass es bei der verfassungswidrigen Besoldung in Hessen bleibt.

Zwischen dem Tarifabschluss am 15. März und der Lesung (14.-16. Mai) des aktuellen Gesetzesentwurfs zum HBesVAnpG 2025 blieben offensichtlich die seitens der GdP geforderten Hinweise ungehört! Es wurde erneut die Chance vertan, einen ernstgemeinten, richtungsweisenden Schritt zur verfassungskonformen Besoldung zu gehen!

Die GdP fordert die Regierungsfraktionen auf, diesen Gesetzentwurf nicht ohne Nachbesserungen in der kommenden Woche zu verabschieden!

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