Regresshaftpflicht


Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich aus dem Führen von Polizeifahrzeugen, Polizeibooten, Polizeihubschraubern, Polizeihunden und Polizeipferden ergeben.

Die Deckungssummen betragen:

    • Personenschäden 200.000 €
    • Sachschäden 100.000 €
    • Vermögensschäden 100.000 €

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