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Erfüllungsübernahme -oder- was macht die GdP eigentlich?

Erfurt.

Im Jahr 2017 war es soweit, die GdP Thüringen entschied sich, ihr Rechtschutzangebot zu erweitern. Wir erkämpfen also seit 2017 für Mitglieder Schmerzensgeld, nach dem diese grobe Beleidigungen erfahren mussten oder schlimmer, nach dem ein Mitglied im Dienst verletzt wurde. Lernen mussten wir, dass Thüringer Gerichte der festen Ansicht sind, dass Polizeibeamt*innen durchaus ein gewisses Maß an Beleidigung erdulden müssen. Damit mussten wir uns arrangieren.

Für unsere Kolleg*innen ist eine Absage von uns zur Verfolgung einer Beleidigung jedes Mal ein Schlag ins Gesicht.

Arrangieren, heißt für die GdP aber nicht, dass wir diese Beleidigungen ertragen. Wir werden nach Möglichkeiten suchen, Verbündete finden, die gemeinsam mit uns deutlich machen, dass niemanden das Ertragen von Beleidigungen durch einen Diensteid auferlegt werden kann.

Heute gibt es Erfreuliches zu berichten. Erfüllungsübernahme, geregelt im § 74a ThürBG. Ein Wort, dass, wenn man es das erste Mal hört, mehr Frage- als Ausrufezeichen aufwirft. Im Jahr 2018 wurde der § 74a in das Thüringer Beamtengesetz auf intensives Betreiben der GdP Thüringen eingeführt.
Durch die Erfüllungsübernahme ist es uns nun möglich, Titel aus einem tätlichen Angriff, die wir für Mitglieder erstritten haben, welche dann aber nicht vollstreckt werden können, bei unseren Dienstherren in Innen- und Justizministerium geltend zu machen.

Letzte Woche war es endlich soweit, nach zwei Jahren und gefühlt endlosen Gesprächsrunden im Thüringer Innenministerium über Verfahrensabläufe, Zuständigkeiten und Bestandteile einer Akte hat die Landespolizeidirektion zum ersten Mal den Betrag aus einer Erfüllungsübernahme an die GdP
überwiesen. Wir hoffen darauf, dass dies der Beginn einer sogenannten Verwaltungspraxis ist und die weiteren Verfahren zügiger verlaufen.

Wir haben noch am selben Tag unserem Mitglied der Kreisgruppe Nordthüringen den Betrag auf sein Beitragskonto überwiesen und hoffen, für die erlittenen Schmerzen ein kleines Pflaster geschaffen zu haben.

Das macht unter anderem die GdP, nicht von heute auf morgen, aber beständig und zielstrebig mit der Kraft unserer Mitglieder!

Deshalb lohnt es sich, in einer Gewerkschaft, in der GdP zu sein.

Komm rein in die GdP-Familie und wir können alles erreichen für Polizei und Justiz.

Der Landesvorstand

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
gdp-thueringen@gdp.de
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