Info 14/2023 - Tarifrunde der Länder 2023
Das Verhandlungsergebnisse im Vergleich
TV-L Inkrafttreten 1. Oktober 2023 | TVöD Inkrafttreten 1. Januar 2023 |
I. Zahlung einer gestaffelten, steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (bei Vollzeit) | I. Zahlung einer gestaffelten, steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (bei Vollzeit) |
• 1.800 Euro noch mit dem Gehalt im Dezember 2023 | • 1.240 Euro mit dem Gehalt im Juni 2023 |
• ab Januar 2024 monatlich 120 Euro mehr bis einschließlich Oktober 2024 | • ab Juli 2023 monatlich 220 Euro bis einschließlich Februar 2024 |
II. Tabellenwirksame Lohnerhöhung in Form eines Sockelbetrags von 200 Euro ab 1. November 2024 und ab 1. Februar 2025 5,5 Prozent linear, mindestens aber 340 Euro. Tarifliche Zulagen werden in zwei Stufen erhöht: Ab November 2024 4,76 Prozent (umgerechneter Sockel) und ab Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent. | II. Tabellenwirksame Lohnsteigerung in Form eines Sockelbetrags von 200 Euro und anschließend 5,5 Prozent, mindestens aber 340 Euro. Diese Erhöhungen werden zum 1. März 2024 wirksam. Tarifliche Zulagen werden ab 1. März 2024 um 11,5 Prozent erhöht. |
III. Auszubildende Die Auszubildendenentgelte werden ab dem 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um 50 Euro erhöht. Die Übernahmeregelung gilt ab der Gesamtnote „Befriedigend“ unbefristet. | III. Auszubildende Die Auszubildendenentgelte werden um 150 Euro erhöht und die Übernahmeregelung bis zum 31. Dezember 2024 wieder in Kraft gesetzt. |
IV. Laufzeit Die Laufzeit beträgt 25 Monate und endet somit am 31. Oktober 2025. | IV. Laufzeit Die Laufzeit beträgt zwei Jahre und endet somit am 31. Dezember 2024. |
V. Übernahme Besoldung Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für den Beamtenbereich ist vereinbart | V. Übernahme Besoldung Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für den Beamtenbereich |
VI. Vereinbarung zum Fahrrad-Leasing – umgewandelte Entgeltbestandteile sind zusatzversorgungspflichtiges Entgelt |