Zum Inhalt wechseln

Tarif- und Besoldungsrunde der Länder 2023

Tarifabschluss erzielt – zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger steht

Potsdam.

Die dritte Verhandlungsrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) konnte am 9. Dezember 2023 beendet werden. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes GdP, GEW, IG BAU und ver.di konnten nach intensiven Verhandlungstagen das Tarifergebnis von Bund und Kommunen aus dem Frühjahr 2023 materiell auch für die Beschäftigten der Länder erzielen.
Das Verhandlungsergebnis im Detail
I. Zahlung einer gestaffelten, steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (bei Vollzeit)
• 1.800 Euro noch mit dem Gehalt im Dezember 2023
• ab Januar 2024 monatlich 120 Euro mehr bis einschließlich Oktober 2024

II. Tabellenwirksame Lohnerhöhung in Form eines Sockelbetrags von 200 Euro ab 1. November 2024 und ab 1. Februar 2025 5,5 Prozent linear, mindestens aber 340 Euro.

III. Auszubildende

Die Auszubildendenentgelte werden ab 1. November 2024 um 100 Euro und ab 1. Februar 2025 um 50 Euro erhöht. Die Übernahmeregelung gilt ab der Gesamtnote „Befriedigend“ unbefristet.
IV. Laufzeit

Die Laufzeit beträgt 25 Monate und endet somit am 31. Oktober 2025.
V. Übernahme Besoldung

Die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für den Beamtinnen- und Beamten- und Versorgungsbereich ist vereinbart.
Die Gewerkschaft der Polizei hat in den vergangenen Monaten diese Tarifverhandlungen intensiv vorbereitet, in vielen Städten Warnstreiks der Polizeibeschäftigten organisiert und in beeindruckender Art und Weise mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen der Polizeibehörden gemeinsam mit Pensionärinnen und Pensionären demonstriert. Am Verhandlungstisch konnte die GdP auch für die GdP-Seniorinnen und GdP-Senioren Position beziehen.
Die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für den Beamtinnen- und Beamten- sowie den Versorgungsbereich ist vereinbart und muss nun im jeweiligen Landesrecht abgebildet werden. Die Landesparlamente sind für die Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zuständig. Diesen Prozess werden wir als GdP wachsam begleiten.
This link is for the Robots and should not be seen.