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Info 10/2023 -

Rückwirkende Zahlungen für 2023 bereits mit Juli-Gehalt

Amtsangemessene Alimentation sofort vom TFM eingepflegt

Das Thüringer Finanzministerium hat bereits das vom Thüringer Landtag erst im Juni 2023 beschlossene Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für die Gehaltszahlung Juli 2023 angewiesen. Wir begrüßen diese Wertschätzung und sofortige Umsetzung mit den nächsten Gehaltsbezügen.

Die Auszahlung der amtsangemessenen Alimentation erfolgt für die Prozenterhöhung, Sonderzahlungen und auch rückwirkend mit dem Gehalt im kommenden Monat.

Einzelfälle bzw. -prüfungen, wie z. B. Änderung des Familienzuschlages, Teilzeit oder Ähnliches werden gesondert geprüft und im Nachgang ausgezahlt.

Rückwirkend zum 01.01.2023 wird die Besoldung um 3,25 % erhöht. Zudem ist eine monatliche Sonderzahlung mit einem Grundbetrag in Höhe von 83,33 € für alle aktiven Beamten beschlossen. Diese kann sich um denselben Betrag für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner sowie um 41,67 € für das erste bzw. zweite Kind, welches im Familienzuschlag zu berücksichtigen ist, erhöhen.

Versorgungsempfänger erhalten einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 50 €. Hier kann es nach den o. g. Vorgaben weitere Zuschläge geben (Ehepartner, Kind).

Thüringen hat als einziges Bundesland eine derartige Gesetzesanpassung beschlossen und nun umgesetzt – für diese Wertschätzung sagen wir DANKE! Für die zeitnahe Auszahlung kurz vor den Sommerferien/-urlaub bedanken wir uns ebenfalls.

Der Landesvorstand
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