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Info 15/2023 -

Beschäftigte wird Möglichkeit des Urlaubes genommen

TFM streicht Arbeitsflexibilisierung im laufenden Jahr 2023

Mit Weisungslage vom 01.11.2023 legt das Thüringer Finanzministerium fest, dass bis zum 08.11.2023 genehmigte Sonderurlaube anstatt Jahressonderzahlung ausnahmsweise durchzuführen sind.

Im Rahmen der Fachkräftegewinnung sind verschiedene Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung der Landesregierung im Jahr 2005 geschaffen wurden, welche nun ohne Beteiligung der Gewerkschaften und Personalräte unvermittelt im Jahr 2023 abgeschafft wurden.

Doreen Cyriax äußerte dazu: „Eine Maßnahme gegen die Beschäftigten im Freistaat Thüringen ist ohne Beteiligung nicht hinzunehmen. Ein Schlag ins Gesicht aller Betreffenden anstatt einer wertschätzenden Kommunikation mit uns. Wir fordern daher Frau Taubert zum Gespräch mit uns als Gewerkschaft und den Personalräten auf.“

Im Sinne der Fachkräfteproblematik wird im Schreiben ohne Prüfung und ohne Einbeziehung der Bediensteten/-vertretungen ausgegangen, dass angeblich Bewerber deswegen sich nicht entscheiden, zum Freistaat Thüringen zu gehen.

Die GdP kritisiert daher deutlich den Umgang und die Art und Weise dieser Verfahrensweise, welche keine positive Ausstrahlung darlegt.

Der Landesvorstand
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