Info 16/2023 -
Rechtswidrige Rückversetzung von höherwertigen Dienstposten nach dem Leistungsgrundsatz
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 06.09.2022 die Rechte im Rahmen einer Dienstpostenbestellung gestärkt.
Im Konkreten hatte der Dienstherr einen Aufstiegsbewerber, den er nach dem Leistungsgrundsatz orientierten Auswahlverfahren für einen höherwertigen Dienstposten ausgewählt hat, treuwidrig allein zur möglichen Verhinderung der Beförderung auf einen niedriger bewerteten Dienstposten – statusgleicher Dienstposten – umgesetzt.
Das BVerwG urteilte, dass in die Ermessensentscheidung weder die Rechtsposition eingeflossen ist, die durch eine Auswahl zur Dienstpostenbesetzung geführt hat, noch sind sachliche Gründe festgestellt und erwogen worden, die in Abwägung mit der Rechtsposition ein höheres Gewicht hätten.
Das BVerwG urteilte, dass in die Ermessensentscheidung weder die Rechtsposition eingeflossen ist, die durch eine Auswahl zur Dienstpostenbesetzung geführt hat, noch sind sachliche Gründe festgestellt und erwogen worden, die in Abwägung mit der Rechtsposition ein höheres Gewicht hätten.