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Info 16/2023 -

Rechtswidrige Rückversetzung von höherwertigen Dienstposten nach dem Leistungsgrundsatz

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 06.09.2022 die Rechte im Rahmen einer Dienstpostenbestellung gestärkt.

Mit einem Auswahlverfahren für einen förderlichen Dienstposten ist eine Selbstbindung des Dienstherrn verbunden. Der Dienstherr muss den ausgewählten Bewerber regelmäßig auf den förderlichen Dienstposten verwenden und bereit sein, die mit der Auswahl in Aussicht gestellte Beförderung unter den im Einzelfall festgelegten oder allgemeinen Bedingungen durchzuführen.

Im Konkreten hatte der Dienstherr einen Aufstiegsbewerber, den er nach dem Leistungsgrundsatz orientierten Auswahlverfahren für einen höherwertigen Dienstposten ausgewählt hat, treuwidrig allein zur möglichen Verhinderung der Beförderung auf einen niedriger bewerteten Dienstposten – statusgleicher Dienstposten – umgesetzt.

Das BVerwG urteilte, dass in die Ermessensentscheidung weder die Rechtsposition eingeflossen ist, die durch eine Auswahl zur Dienstpostenbesetzung geführt hat, noch sind sachliche Gründe festgestellt und erwogen worden, die in Abwägung mit der Rechtsposition ein höheres Gewicht hätten.

Die GdP begrüßt diese Entscheidung und das klare Zeichen an den Dienstherrn, wertschätzend zu handeln.

Der Landesvorstand
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