Info 17/2023 -
Regierungsparteien stellen 5 € DUZ im Haushalt 2024 ein
GdP fordert die Finanzministerin auf, die signifikante Verbesserung der Erschwerniszulagen sofort umzusetzen
Der Thüringer Landtag hat mit den Zustimmungen der Fraktionen Rot-Rot-Grün sowie der FDP am späten Abend des 20.12.2023 neben dem Haushalt 2024 einen Entschließungsantrag zu „Arbeitsbedingungen, Schutz von Gesundheit, Fachkräftegewinnung und Stärkung der Erreichbarkeit der Bürgerinnen und Bürger“ beschlossen.
Die Thüringen Erschwerniszulagenverordnung (ThürEZuIV) soll bis spätestens zum 30.06.2024 dahingehend verändert werden, dass der Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) künftig auf 5 € pro Stunde angehoben wird, insbesondere an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, sowie an den übrigen Tagen in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr. Im Gegenzug soll die bisherige Wechselschichtzulage nach §14 entfallen.
Nachtdienste, welche erhebliche körperliche Belastungen mit sich bringen, sollen daher künftig mit einer angemessenen finanziellen Vergütung entschädigt werden. Im Ringen um die besten Fachkräfte sind wir im Freistaat Thüringen dieser langjährigen GdP-Forderung nun einen Schritt nähergekommen.
Die Thüringen Erschwerniszulagenverordnung (ThürEZuIV) soll bis spätestens zum 30.06.2024 dahingehend verändert werden, dass der Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) künftig auf 5 € pro Stunde angehoben wird, insbesondere an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, sowie an den übrigen Tagen in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr. Im Gegenzug soll die bisherige Wechselschichtzulage nach §14 entfallen.
Nachtdienste, welche erhebliche körperliche Belastungen mit sich bringen, sollen daher künftig mit einer angemessenen finanziellen Vergütung entschädigt werden. Im Ringen um die besten Fachkräfte sind wir im Freistaat Thüringen dieser langjährigen GdP-Forderung nun einen Schritt nähergekommen.