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GdP und DPolG gemeinsam:

Kooperation diskutiert

Erfurt.

Am 24.01.2013 haben sich in Erfurt Vertreter der Landesvorstände der Gewerkschaft der Polizei und der Deutschen Polizeigewerkschaft getroffen und die Möglichkeiten einer Kooperation ausgelotet. Sie folgten damit sowohl der Forderung vieler Mitglieder ihrer beiden Gewerkschaften, als auch der Erkenntnis, dass sie bei gemeinsamer Vertretung ihrer Forderungen im politischen Raum und beim Dienstherrn besseres Gehör finden.

Unter Leitung ihrer Landesvorsitzenden stellten die Teilnehmer sehr schnell fest, dass in den meisten Sachfragen, die die sozialen Belange ihrer Mitglieder betreffen, gleiche Auffassungen bestehen und auch die Forderungen an den Dienstherrn im Wesentlichen gleich sind.
Die Delegationen betonten zunächst die Eigenständigkeit ihrer Gewerkschaften.
Darüber hinaus einigten sich die Gewerkschafter aber auf die Grundzüge einer Kooperationsvereinbarung, die nun in den Landesvorständen beider Gewerkschaften weiter diskutiert und beschlossen werden müssen.
Man war sich einig, dass die Zusammenarbeit in erster Linie dem Wohl der Mitglieder dienen soll. Gewerkschaftsrelevante Sachverhalte sollen gemeinsam bewertet, dazu eine Auffassung erarbeitet und diese dann auch gemeinsam gegenüber dem Dienstherrn, der Politik und den Medien vertreten werden. Die beiden Organisationen wollen sich gewerkschaftspolitisch gegenseitig nicht angreifen und nicht gegenseitig die Mitglieder abwerben.
Die Zusammenarbeit würde alle für die Mitglieder relevanten Themenbereiche umfassen und soll durch einen paritätisch besetzten Kooperationsausschuss koordiniert werden. Die Kooperation soll zunächst bis zu den nächsten Personalratswahlen voraussichtlich im Mai 2014 gelten. Danach ist sie neu zu vereinbaren.
Erfurt, 24. Januar 2013

Gewerkschaft der PolizeiDeutsche Polizeigewerkschaft
Landesbezirk ThüringenThüringen e.V.



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