Rechtsschutz - Regressverfahren - Schmerzensgeldverfahren
GdP Rechtsschutz - Was tun?1. Als Beschuldigt*er im Strafverfahren (Körperverletzung, Strafvereitlung im Amt etc.) oder als Betroffen*er im Disziplinarverfahren keine sich selbst belastenden Äußerungen tätigen
2. Weitere Vorgehensweise mit der GdP-Kreisgruppe abstimmen, ggf. Rechtsschutz beantragen.
3. Erst einen Anwalt kontaktieren, wenn die Zustimmung durch die GdP erteilt ist.
Regressverfahren - Was tun?
1. Kein Schuldanerkenntnis (schriftlich oder mündlich)
2. Dienstliche Äußerung: Verpflichtung besteht nach § 48 BeamtStG iV. § 46 ThürBG, den Vorgesetzten zur Sache zu informieren, ohne sich selbst zu belasten.
3. Weitere Vorgehensweise und Sachverhaltsschilderung mit einem GdP-Personalratsmitglied oder
der GdP-Kreisgruppe abstimmen.
Schmerzensgeldverfahren - Was tun?
1. Du wurdest im Dienst durch einen Dritten verletzt oder in schwerer Art & Weise beleidigt.
2. RS-Antrag bei deiner GdP-Kreisgruppe oder GdP Landesgeschäftsstelle anfordern.
3. RS-Antrag vollständig ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen an die Rechtsstelle deiner GdP schicken.
Wir kümmern uns um dein Recht!