Informationen der Rechtsabteilung

Sandra Damm
Rechtsanwältin
Leiterin der Rechtsabteilung
der GdP Baden-Württemberg

sandra.damm@gdp-bw.de
Das gibt es alles nur bei unserer GdP PROBLEMLOS MIT DER ANWALTCARD
Berufsrechtsschutz
Das Mitglied hat ohne Stellung eines Rechtsschutzantrages freie Anwaltswahl. Um den Mitgliedern den lästigen „Papierkrieg“ zu ersparen, werden die weiteren Formalitäten zwischen dem Anwalt und der Rechtsabteilung der GdP geregelt.

Auch Vorschüsse für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes oder Gerichtskostenvorschüsse werden direkt von hier aus angewiesen, so dass unsere Mitglieder nicht in Vorleistung treten müssen.

Für Fragen bezüglich des Berufsrechtsschutzes steht unseren Mitgliedern aber auch die Rechtsanwältin der Gewerkschaft der Polizei Baden-Württemberg, Frau Sandra Damm, auf der Geschäftsstelle mit kompetentem Rat zur Verfügung. So können viele Fragen direkt beantwortet und oft Problemlösungen auch ohne Beschreiten des Rechtswegs gefunden werden.

Fahrer-Rechtsschutz für Berufsfahrten
Ein Unfall auf der Fahrt vom und zum Dienst kann schnell einen Rechtsstreit nach sich ziehen.
Deshalb erstreckt sich der Berufsrechtsschutz der Gewerkschaft der Polizei auch auf diese Berufsfahrten mit dem Privatfahrzeug.

Inkasso-Rechtsschutz
Titulierte Forderungen können über 30 Jahre verfolgt werden. Im Rahmen des Inkasso-Rechtsschutzes für Mitglieder übernimmt diese Eintreibung und Überwachung auf Wunsch ein Inkassounternehmen, mit dem die Gewerkschaft der Polizei seit Jahren sehr erfolgreich zusammen arbeitet. Das macht vor allem vor dem Hintergrund Sinn, als dass erwirkte Schadensersatztitel häufig nicht realisiert werden können, da das polizeiliche Gegenüber oft nicht zahlungsfähig ist.
Dies geschieht bei voller Kostenübernahme des Mahnverfahrens durch die GdP und erspart unseren Mitgliedern eine Menge Ärger und Kosten.

Sonntag, 6. Mai 2007

Rechtsschutzordnung und Zusatzbestimmungen BW

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