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Bremer Senat beschließt Gesetzentwurf für die Zahlung der „Inflationsausgleichprämie“

Bremen.

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung einer einmaligen und monatlichen Sonderzahlung in den Jahren 2023 und 2024 zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise, die sog. „Inflationsausgleichprämie“, beschlossen und die tariflich ausgehandelte Prämie vollständig übernommen. Es freut uns, dass der Senat diesen Beschluss getroffen hat. Die Kolleginnen und Kollegen sind es wert und daher sagen wir „Danke“ für die schnelle Beschlussfassung des Senats. Vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung durch die Bremische Bürgerschaft (Landtag) kann die einmalige Sonderzahlung sowie die monatlichen Sonderzahlungen auf Basis des Gesetzentwurfs geleistet werden.

    • Wer Besoldung bezieht, bekommt für Dezember 2023 einmalig 1800 Euro und dann für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 jeweils 120 Euro (Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihres Arbeitsanteils).
    • Bei Empfängern von Versorgungsbezügen reduzieren sich die Zahlungen entsprechend des individuellen Ruhegehaltsatzes.
    • Wer Anwärterbezüge erhält, bekommt für Dezember 2023 einmalig 1000 Euro und dann für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 jeweils 50 Euro.

Die Zahlungen sind steuerfrei. Mit den Februarbezügen 2024 soll das Geld bei den Kolleginnen und Kollegen ankommen.

Um die weitere wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses sicherzustellen, werden wir weitere Gespräche mit dem Finanzsenator Björn Fecker führen. Er hatte uns bereits Ende September in einem Gespräch zugesichert, den Koalitionsvertrag einzuhalten, also den Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich zu übertragen.

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