Bremer Senat beschließt Gesetzentwurf für die Zahlung der „Inflationsausgleichprämie“
- Wer Besoldung bezieht, bekommt für Dezember 2023 einmalig 1800 Euro und dann für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 jeweils 120 Euro (Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihres Arbeitsanteils).
- Bei Empfängern von Versorgungsbezügen reduzieren sich die Zahlungen entsprechend des individuellen Ruhegehaltsatzes.
- Wer Anwärterbezüge erhält, bekommt für Dezember 2023 einmalig 1000 Euro und dann für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 jeweils 50 Euro.
Die Zahlungen sind steuerfrei. Mit den Februarbezügen 2024 soll das Geld bei den Kolleginnen und Kollegen ankommen.
Um die weitere wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses sicherzustellen, werden wir weitere Gespräche mit dem Finanzsenator Björn Fecker führen. Er hatte uns bereits Ende September in einem Gespräch zugesichert, den Koalitionsvertrag einzuhalten, also den Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich zu übertragen.