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Anträge auf amtsangemessene Besoldung 2022 abgelehnt

GdP fordert ihre Mitglieder zum Widerspruch auf

Bremen.

Nachdem erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des „Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2022 in der Freien Hansestadt Bremen“ bestanden, haben wir, wie auch der DGB, die GEW und ver.di, unsere verbeamteten Mitglieder aufgefordert einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung zu stellen. Die Verfassung fordert für eine vierköpfige Familie bereits in der ersten Stufe der untersten Besoldungsgruppe eine Besoldung, die mindestens 115 Prozent der Grundsicherung beträgt. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden mit dem genannten Gesetz neben einer linearen Besoldungserhöhung von 2,8 % auch umfangreiche Änderungen des Besoldungssystems vorgenommen.

Im Dezember 2022 erfolgten umfangreiche Änderungen des bremischen Besoldungsrechts

Zunächst einmal wurden die unterste Besoldungsgruppe und die erste Erfahrungsstufe ersatzlos gestrichen. Allein dadurch stieg die Eingangsbesoldung monatlich um 209 Euro. Weiterhin wurden die kinderbezogenen Bestandteile im Familienzuschlag angehoben. Das gilt zunächst für den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag. Für die ersten beiden Kinder wurden monatlich gesamt 210 Euro mehr gezahlt. Da dies immer noch nicht ausreichte, wurde ein vom Einkommen des Partners abhängiger Familienergänzungszuschlag eingeführt, der für die ersten beiden Kinder jeweils 205 Euro im Monat beträgt. Die monatlichen Bezüge der Referenzfamilie erhöhten sich damit um 829 Euro. Unter der Annahme, dass diese Besoldung im ganzen Jahr 2022 gezahlt worden wäre, wäre die verfassungsrechtlich Mindestbesoldung in diesem Jahr um 301 Euro überschritten worden.

Die Verbesserung der Besoldung erfolgte erst im Dezember und wirkt daher nicht für das ganze Jahr.
Das Problem: Die Besoldungsänderungen erfolgten erst zum 1. Dezember 2022. Selbst unter Berücksichtigung der höheren jährlichen Sonderzahlungen hätte die Besoldung in den ersten 11 Monaten des Jahres etwa 8500 Euro höher ausfallen müssen.

Selbst ein Beamter der Besoldungsgruppe A 9 in der Erfahrungsstufe 5 hätte bei einer vierköpfigen Familie im Jahr 2022 nicht die verfassungsrechtliche Mindestalimentation von 115 Prozent der Grundsicherung erreicht!

Die Ungleichbehandlung in Bremen und Bremerhaven ist nicht nachvollziehbar

Bisher weigert sich Bremen Musterklagen in dieser Sache zu führen. Ganz anders der Oberbürgermeister in Bremerhaven. Mit Melf Grantz haben wir im November 2022 eine Musterklagevereinbarung geschlossen. Diese Ungleichbehandlung führt zu einer absurden Situation.

Um Ansprüche der Beamtinnen und Beamten nicht verfallen zu lassen, reichen in Bremerhaven wenige Musterklagen, während in Bremen Kolleginnen und Kollegen jeweils einzeln den Rechtsweg bis zu den Verwaltungsgerichten beschreiten müssen.

Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Bremen wird nachhaltig beschädigt

Ganz abgesehen von der hohen Belastung der Performa Nord und der Verwaltungsgerichte wird die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Bremen erheblich geschädigt.


Das regelmäßige Verweisen der Beamtinnen und Beamten auf den individuellen Rechtsweg ist ein klarer, wenn auch vermeintlich nicht zu ahnender, Rechtsmissbrauch des Dienstherrn. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird eindeutig verletzt. Für die Überprüfung des Besoldungsgesetzes reicht ein als Muster geführtes Verfahren aus. Jeden Betroffenen individuell in die rechtliche Überprüfung zu zwängen, führt zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Beamtinnen und Beamten und soll lediglich das Risiko für den staatlichen Haushalt minimieren. Die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation wird bewusst verletzt.

Unsere Forderungen an den Senat:

Die GdP fordert den Senat auf, auch für Bremen Musterklagen zuzulassen. Neben dem offensichtlichen Verstoß gegen die Mindestalimentation 2022 müssen weitere Fragen geklärt werden, zum Beispiel die Rechtmäßigkeit des vom Familieneinkommen abhängigen Familienergänzungszuschlag geklärt werden.

Wenn sich Bremen weiterhin als attraktiver Arbeitgeber darstellen will, sollte der Senat das Risiko jährlicher Klagewellen der Beamtinnen und Beamten dringend vermeiden.

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