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Geplante Cannabis-Legalisierung ab April und deren Folgen

„Wasch mich, aber mach mich nicht nass“

Bremen.

Zur geplanten Cannabis-Legalisierung ab April hat sich die Gewerkschaft der Polizei bereits mehrfach geäußert und im Wege einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, bereits im vorparlamentarischen Verfahren kritisch-konstruktiv eingebracht. In der Öffentlichkeit ebenso wie im Gesetzentwurf selbst wird das Vorhaben der Cannabis-Legalisierung mit der Hoffnung verknüpft, dass eine Arbeitsentlastung bei Stellen der öffentlichen Hand, einschließlich der Polizei, erwirkt werde. Diese Hoffnung teilen wir als Gewerkschaft der Polizei ausdrücklich nicht. Insbesondere werden die vorgesehenen Beschränkungsvorgaben, unter anderem Konsumverbote in Gegenwart von minderjährigen Personen, dazu führen, dass Kontrolltätigkeiten hinsichtlich Konsums und Besitz insgesamt nicht einzustellen sein werden. Mehr noch, sie werden aus unserer Sicht erheblich erschwert. In der Praxis wird dieses nur unter sehr hohem Aufwand möglich sein.

Wie der Weser-Kurier am 08.02.2024 auf der Titelseite berichtet hat, steht für die Senatorin Claudia Bernhard der Gesundheits- und Jugendschutz ganz klar im Vordergrund. Deshalb begrüßt sie, dass das Thema Jugendschutz eine deutliche Rolle in der Gesetzgebung spielt. Durch eine kontrollierte Abgabe erfolge eine klare Kommunikation der Risiken des Konsums bei Jugendlichen. Die Herausforderung dabei ist, laut Aussage der Senatorin Bernhard im Weser-Kurier, die Einhaltung des Jugendschutzes etwa beim privaten Anbau oder in den Bannmeilen zu kontrollieren, was wiederum den Polizei- und Ordnungskräften obliegt.

„Wie die personelle Situation bei der Polizei und den Ordnungsämtern in Bremen und Bremerhaven aussieht, brauche ich niemandem zu erklären. Für mich hat das den Eindruck von ´wasch mich, aber mach mich nicht nass´. Darin steckt viel Theorie, aber wenig Praxis. Das stärkt nicht den Jugendschutz“, so der GdP-Landesvorsitzende Nils Winter.

Die Bundesregierung spart durch das Gesetz mehrere hundert Millionen Euro. Daher fragen wir uns, wer die eingesparten Millionen bekommt. Wir erwarten, dass die Polizei und die Ordnungsämter bei der praktischen Umsetzung nicht allein gelassen werden. Klare Zuständigkeiten, eindeutige Rechtsbegriffe und entsprechende finanzielle Unterstützung seien hierfür essenziell.

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