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Aufbewahrung von Zweitschriften:

GdP erreicht Verlängerung von Poladis-Speicherfristen

Mainz.

Die Hauptverhandlung steht an und auf der Dienststelle ist kein Vorgang mehr zu finden, weil die Speicherfrist für die Zweitschrift abgelaufen ist. Auf dieses Problem hatte im Frühjahr 2014 der Fachausschuss Kriminalpolizei in der GdP den Hauptpersonalrat Polizei aufmerksam gemacht. Dessen Initiative hat jetzt dazu geführt, dass die POLADIS-Speicherfristen deutlich verlängert werden.

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