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Tarifübernahme - Finanzministerium und GdP einig

Tarifvertrag im Sinne aller gewahrt!

Dresden.

Nach unserem Gespräch vom 2. Februar 2024 im Finanzministerium baten wir euch um einige Tage Geduld. Jetzt haben wir die Erlaubnis bekommen, euch über die Ergebnisse zu informieren.

Kurzfassung: ab 1. Januar 2024 erfolgt für 10 Monate eine Zahlung von 200,00€ Inflationsprämie zur Einmalzahlung für 2023 in Höhe von 1000,00€, die mit dem Monat März ausgezahlt werden sollen. Auszubildende sowie Studierende erhalten eine Einmalzahlung von 500,-€ sowie monatliche Zahlungen von 100,-€.

Weiterhin eine Erhöhung von 4.76% der Grundgehälter ab 1. November 2024 als Ersatz für die 200,00 € Sockelerhöhung. Das wurde von uns kritisiert, weil das für die unteren Besoldungsgruppen nicht der Sockelerhöhung von 200,00€ entspricht.

Deshalb (und wegen der Einhaltung der verfassungsgemäßen Alimentation) gibt es nun ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2024 4,1% Erhöhung der Grundgehälter.

Zum 1. Februar 2025 gibt es eine weitere Erhöhung um 5,5%.

Für PKA`s sowie PMA´s erhöhen sich die Anwärtergrundbeträge zum November 2024 um 100,-€ sowie um weitere 50,-€ zum Februar 2025.

Die Erstattung der Beiträge zur privaten Pflegeversicherung für den berücksichtigungsfähigen Ehegatten/Lebenspartner (sog. PV-Zuschuss) betragen monatlich 33,08 € rückwirkend ab 1. Januar 2024 und der Ehegatten- und Kinderanteil für das erste und zweite Kind beim Familienzuschlag wird auf jeweils monatlich 246 € ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2024 erhöht.

Wir haben immer noch einige Punkte, an denen wir Gesprächsbedarf haben. Aber die Gefahr, dass ausgerechnet die unteren Einkommensgruppen nicht auf die versprochenen mindestens 200,00€ kommen, ist abgewendet.

GdP - wir tun was!
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