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GdP Saarland zu weiterhin steigender Zahl an Geldautomatensprengungen im Saarland

Gelegenheit macht Automatensprenger!

Pressemitteilung

Saarbrücken.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, zeigt sich aufgrund der aktuellen Häufung von Geldautomatensprengungen im Saarland alarmiert und fordert die Einführung gesetzlicher Regelungen zur verpflichtenden Sicherung von Geldautomaten. Nachdem es im Saarland zuletzt an zwei Tagen in Folge zu Angriffen auf Geldautomaten gekommen war - zuletzt am frühen Morgen des heutigen 01. Dezember 2023 in Beckingen - sieht die GdP dringenden Handlungsbedarf. Kam es 2021 noch zu 6 Fällen von Geldautomatensprengungen, sank die Fallzahl 2022 auf nur noch 3 Fälle ab - um nun, 2023, auf nunmehr aktuell 9 vollendete und 2 versuchte Fälle zu klettern.

Der Landesvorsitzende der GdP, Andreas Rinnert, hierzu: „Die Zahlen sind alarmierend und ich erinnere an unsere Warnung aus dem Sommer dieses Jahres, als die Zahl der Sprengungen im Saarland bereits innerhalb von 6 Monaten auf 7 Fälle hochgeschossen war. Bei jeder Geldautomatensprengung agieren Schwerverbrecher mit Sprengstoff und verursachen hierbei nicht nur enormen Sach- und Vermögensschäden, sondern verursachen hierdurch auch völlig rücksichtslos Lebensgefahren für Anwohner, Passanten und Einsatzkräfte!“
Jüngst erst waren am 15. November 2023 Vertreter der Kreditwirtschaft, der Bundesbank, der Versicherungswirtschaft sowie der Polizei auf Initiative von Bundesinnenministerin Faeser zur Evaluation der bereits Ende 2022 verabschiedeten gemeinsamen Erklärung „Runder Tisch Geldautomatensprengung“ zusammengekommen. Damals war u.a. gemeinsam eine schnellstmögliche Umsetzung verschiedenster Präventionsmaßnahmen vereinbart worden – auf freiwilliger Basis. Die aktuelle Evaluation ergab nun, dass die Fallzahlen bei versuchten und vollendeten Automatensprengungen weiterhin auf sehr hohem Niveau verblieben sind, es in 80 % aller Fälle zum Einsatz von Explosivstoffen kam, pro Tat durchschnittlich mehr Geld erbeutet wurde als früher und ein erkennbarer Tatschwerpunkt im Westen Deutschlands liegt.
Die GdP erkennt an, dass die Mehrheit der Kreditinstitute durchaus bemüht ist, freiwillig entsprechende Sicherungsmaßnahmen umzusetzen - doch das scheint schlichtweg nicht ausreichend zu sein. In unseren Nachbarländern, beispielsweise Frankreich oder den Niederlanden, sind technische Sicherungsvorrichtungen an Geldautomaten gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich z.B. um Einfärbe- oder Klebesysteme, bauliche Sicherungsmaßnahmen, Nebelanlagen oder Nachtschließungen.
Rinnert weiter: „Es ist bekannt, dass Tätergruppierungen gezielt nach Deutschland ausweichen, um hier Geldautomaten zu sprengen. Gelegenheit macht Automatensprenger! Diese Gelegenheiten müssen ihnen umgehend so schwer wie möglich gemacht werden. Ich appelliere erneut an die Politik, gesetzliche Vorgaben zu schaffen, um die Banken zur Umsetzung besserer Sicherungsvorrichtungen zu verpflichten!“
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