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Cannabisgesetz: GdP mit Brief an Ministerpräsidentin Rehlinger

Rinnert: Gesetz darf so nicht in Kraft treten!

Pressemitteilung

Berlin/ Saarbrücken.

Eine Woche vor der Beratung des Bundesrates über das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis am 22. März 2024 hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Saarland, in einem Brief an Ministerpräsidentin Anke Rehlinger -die zugleich die Zweite Vizepräsidentin des Bundesrates ist- appelliert, angesichts massiver Kritik und zahlreicher offener Fragen den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gesetz bedürfe dringend weiterer Erörterung, schrieb der GdP-Landesvorsitzende Andreas Rinnert als Unterzeichner des Schreibens vom 15. März 2024. Rinnert zufolge sei das Gesetz „nicht praxistauglich!“. So kritisiert die GdP vor allem, dass das Gesetz keinerlei Übergangsfristen vorsehe. Die Folge dessen sei, dass sich Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter auf die neue Gesetzeslage nicht ausreichend vorbereiten könnten. Zu befürchten sei eine Phase, die von „hoher Rechts- und Handlungsunsicherheit auf Seiten aller von der neuen Rechtslage Betroffenen“ geprägt sei. Vor diesem Hintergrund dürfe das Gesetz am 1. April so nicht in Kraft treten, so Rinnert.

Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses verbindet die GdP die Hoffnung und die Erwartung, dass wichtige offene Fragen im Zusammenhang mit der politisch forcierten Cannabis-Freigabe geklärt werden können.
Die grundsätzliche Kritik der GdP bezieht sich auf die absehbare, zwangsläufige Mehrbelastung der Polizei. Zu den bisherigen Kontrollaufgaben kämen neue hinzu: auf der Straße, im privaten Bereich sowie in den Anbauvereinen. Dass ein zeitnaher Fortbildungs- sowie Ausstattungsbedarf bestehe, der wiederum zu zusätzlichen Belastungen führe, habe der Gesetzgeber nicht bedacht. Rinnert: „Insbesondere für die Polizei im Saarland, die gerade erst die Talsohle eines historischen Personaltiefststands durchschritten hat, sehen wir eine Welle der Arbeitsbelastung auf unsere Kolleginnen und Kollegen zurollen!“. Für das Saarland als Grenzregion bestehe hierbei zudem die Gefahr des „Cannabis-Tourismus“.
Bliebe das Gesetz unverändert, so bestehe die große Sorge, dass sich die Organisierte Kriminalität auf die neue Rechtslage schnell einstellen, ihre Zielgruppen anpassen (z.B. in Richtung Jugend) und höchstwahrscheinlich auch neue Zielmärkte (Verschiebung in Richtung „härterer“ Drogen) erschließen werde. Die Polizei sei daher gefordert, größere Ressourcen aufzubringen, um die Aktivitäten rund um den Schwarzmarkt zu ermitteln und den Strippenziehern dahinter das Handwerk zu legen.
Unklar sei zudem, wie sich der Cannabiskonsum auf den Straßenverkehr auswirken werde. Neben einem abgestimmten Grenzwert fehle geeignete Ausstattung zur praktischen Durchführung und zum Nachweis von Cannabis bei Fahrzeugführern.
Auch brauche es eine spürbare Ausweitung von Präventionsangeboten, vor allem eine intensivierte polizeiliche Verkehrs- und Drogenpräventionsarbeit sowohl im Straßenverkehr als auch bei Kindern und Jugendlichen oder Suchtgefährdeten allgemein. Auch hierzu brauche es Geld und Personal in den Bundesländern.
Das Gesetz sei außerdem derart offen formuliert, dass 16 Bundesländer es jeweils unterschiedlich ausfüllen werden.
Der Bundesrat habe hier die Gelegenheit, zu verhindern, dass ein unausgegorenes Gesetz mit vielen offenen Fragen und dringendem Verbesserungsbedarf bei Rechts- und Handlungssicherheit in Wirkung tritt.
Aus diesem Grund hat sich auch der GdP-Bundesvorstand schriftlich mit gleichem Appel an die Präsidentin des Bundesrates, Manuela Schwesig, gewandt.
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