Bundesrat lässt Cannabisgesetz passieren
„Chance vertan!“
Pressemitteilung
Rinnert: „Der Gesetzesentwurf ist derart lückenhaft, dass weder bei der Polizei noch der Bevölkerung Rechts- oder Handlungssicherheit bestehen wird. Das bedeutet: Ab dem 1. April werden meine Kolleginnen und Kollegen aufgrund dieser Unsicherheiten in zahlreiche Konfliktsituationen mit der Bevölkerung geraten. Das zeugt schlichtweg von politischer Gleichgültigkeit und enttäuscht den Großteil der Polizeibeschäftigten im Land“. Außer dem Saarland hatten nur drei weitere Bundesländer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses votiert.
Die GdP sieht nun den Bund in der Pflicht, die finanziellen Mittel für den bundesweit zeitnah bestehenden Fortbildungs- und Ausstattungsbedarf sowie notwendige Präventionsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen bereitzustellen. „Wer bestellt, der zahlt!“, unterstrich Rinnert. „Auch beim Herbeizaubern von zusätzlichem Personal, um unsere ohnehin schon ausgedünnte Polizei im Saarland zu stärken, darf der Bund uns gerne unterstützen!“.
Der GdP-Vorsitzende stellte jedoch auch klar, dass in einem Rechtsstaat die Polizei die neue Gesetzeslage selbstverständlich umsetzen werde. Wie groß dabei die Probleme sowie die Mehrbelastungen genau sein werden, stelle sich erst im Echtbetrieb heraus.
Rinnert: „Für uns steht weiterhin fest: Dieses Gesetz sorgt für Arbeitsmehrbelastung und ist nicht praxistauglich – und u.a. die Polizei wird es nun ausbaden müssen!“.
Die GdP sieht nun den Bund in der Pflicht, die finanziellen Mittel für den bundesweit zeitnah bestehenden Fortbildungs- und Ausstattungsbedarf sowie notwendige Präventionsmaßnahmen und Aufklärungskampagnen bereitzustellen. „Wer bestellt, der zahlt!“, unterstrich Rinnert. „Auch beim Herbeizaubern von zusätzlichem Personal, um unsere ohnehin schon ausgedünnte Polizei im Saarland zu stärken, darf der Bund uns gerne unterstützen!“.
Der GdP-Vorsitzende stellte jedoch auch klar, dass in einem Rechtsstaat die Polizei die neue Gesetzeslage selbstverständlich umsetzen werde. Wie groß dabei die Probleme sowie die Mehrbelastungen genau sein werden, stelle sich erst im Echtbetrieb heraus.
Rinnert: „Für uns steht weiterhin fest: Dieses Gesetz sorgt für Arbeitsmehrbelastung und ist nicht praxistauglich – und u.a. die Polizei wird es nun ausbaden müssen!“.