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GdP Saarland zur geplanten Herabstufung der Unfallflucht von Straftat zu Ordnungswidrigkeit

„Recht darf dem Unrecht nicht weichen!“

Pressemitteilung

Goslar/ Saarbrücken.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland blickt derzeit gespannt nach Goslar, wo seit diesem Mittwoch (24. Januar 2024) der Deutsche Verkehrsgerichtstag u.a. über eine Novellierung des Straftatbestandes „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (umgs. „Unfall-/Fahrerflucht“) berät. Denn wenngleich in Deutschland bereits jeder zweite Autofahrer schon einmal Opfer einer Fahrerflucht wurde, bei der man selbst mit Vollkaskoversicherung auf einem Schaden durch Wertminderung und/oder Rückstufung in der Versicherung sitzen bleibt, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Unfallflucht mit Sachschaden nur noch als Ordnungswidrigkeit ahnden anstatt wie bisher als Straftat.

Hierzu der Landesvorsitzender der GdP, Andreas Rinnert: „Wir hatten im Jahr 2022 alleine im Saarland jeden Tag 21 Fälle von Fahrerflucht - die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein. Durch eine Herabstufung sehen wir die große Gefahr, dass hierdurch der Eindruck entsteht, Fahrerflucht sei bloß ein Kavaliersdelikt, weshalb die Fallzahlen höchstwahrscheinlich ansteigen werden“.
Auch die Begründung von Justizminister Buschmann, durch die Herabstufung der Unfallflucht zu einer Ordnungswidrigkeit könnten in erheblichem Umfang Personal bei Polizei und Justiz eingespart werden, lässt die GdP irritiert zurück. „Die Arbeit ist ja nicht verschwunden, nur weil Fahrerflucht nicht mehr als Straftat verfolgt wird. Die Polizei ist Kraft Gesetz für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ebenso zuständig wie für die Verfolgung von Straftaten. Der Ermittlungsaufwand für uns ist daher weiterhin vergleichbar. Und selbst wenn die Ordnungswidrigkeit zu einem späteren Zeitpunkt an eine Bußgeldstelle abgegeben wird, sind die Mitarbeitenden dort genauso überlastet wie Polizei und Justiz“, so Rinnert weiter.

Den Überlegungen, die bisherigen Gesetzesregelungen hinsichtlich der Meldepflichten und Wartezeiten auf zeitgemäßere Beine zu stellen, z.B. durch die Einrichtung eines digitalen Meldeportals, stehe man indes offen gegenüber. Wichtigste Prämisse sei, dass niemand auf einem fremdverursachten Unfallschaden sitzen bleiben müsse.

Rinnert: „Klar muss aber sein: Je einfacher man die Möglichkeiten der Unfallmeldungen gestaltet, umso verwerflicher ist es, wenn man dann doch flieht, anstatt den Schaden zu melden. Hier müssten wir dann viel eher über eine Strafverschärfung diskutieren, und nicht andersrum! Recht darf dem Unrecht nicht weichen!“

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