Regressversicherungen
Diensthaftpflicht-Regressversicherung
Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jeder Polizeibeschäftigten bzw. jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Dienstherrn zu schützen.Auch die vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen – Hieb-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/ Taser u.a.) sind vom Versicherungsschutz umfasst.