GdP fordert erneut den Einsatz der Bodycam in Wohnungen
Technische Weiterentwicklungen der Körperkameras müssen auch in Rheinland-Pfalz nutzbar und verwertbar sein
Wir verweisen an dieser Stelle auf die guten Erfahrungen im Nachbarland Nordrhein-Westfalen, dort ist das Aufzeichnen in Wohnungen zulässig und durch eine entsprechend höherer Voraussetzung und den Richtervorbehalt in die passende Balance zu dem Eingriff in das Grundrecht Unverletzlichkeit der Wohnung gebracht worden.
Zu den technisch neuen Möglichkeiten gehört das Pre-Recording, wodurch die oft sehr wesentlichen Sekunden vor dem Ereignis aufgezeichnet werden, was den oft sehr dynamischen Einsatzsituationen gerecht würde. Insbesondere fordert die GdP die Verwendungsmöglichkeit des automatisierten Auslösens bei Erkennung eines Schussknallgeräusches, hier verweisen wir auf den brutalen Mord an unserer Kollegin und unserem Kollegen in Kusel. Hier hätte diese Funktion zu einer automatisierten Auslösung geführt.
„Die neuen technischen Möglichkeiten der Körperkamera, wie das automatisierte Auslösen und die Standortbestimmung per GPS nicht nutzen zu können, tut einem ja schon körperlich weh, hier muss dringend eine Rechtsgrundlage her“, wiederholt die Landesvorsitzende Stefanie Loth.