Erinnerung Alimentation 2023
Geschafft! Ergebnis der Tarifverhandlungen wird übertragen
Was bedeutet das für die Amtsangemessenheit der Alimentation im Jahr 2023? Die aktuell laufenden Tarifverhandlungen werden höchstwahrscheinlich auch nicht im Jahr 2023 helfen, selbst eine Zahlung rückwirkend für das Jahr 2023 dürfte nicht helfen, da die Bedürftigkeit ja bereits im Jahr 2023 angefallen ist und das Jahr schon fast rum ist.
Ganz bald ist Weihnachten und das Jahr neigt sich dem Ende. Falls ihr Widerspruch gegen Eure Besoldung im Jahr 2023 einlegen wollt, müsst Ihr dies bis Ablauf des 31.12.2023 tun. Das Eingangsdatum dort ist maßgeblich! Wir empfehlen das Einwurf-Einschreiben, das wird schlicht in den Briefkasten eingeworfen und der Bote notiert sich Datum und Uhrzeit. Bei den weiteren Varianten des Einschreibens muss der Empfänger den Erhalt quittieren, jetzt über die Weihnachtstage ist möglicherweise nicht sichergestellt, dass das jemand tut. Wir können nach den Erfahrungen des letzten Jahres davon ausgehen, dass eine individuelle Eingangsbestätigung aufgrund der Eingangsflut von Anträgen nicht verschickt werden wird.
Hier nochmal der Link zum FAQ rund um das Thema Alimentation: Link zu FAQ. Angepasste Mustertexte findet ihr dort ebenfalls. Und hier der Link zum Textentwurf Widerspruch: Link zu Entwürfen.