Senioren-Info
1:1 Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte zugesagt
Im Rahmen der Verabschiedung und Neueinführung verkündete Innenminister Ebling in seiner Ansprache, dass das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll. Hierzu bedarf es noch eines entsprechenden Gesetzesentwurfs, der Anfang 2024 erst vom Kabinett gebilligt, dann den Gewerkschaften zugeleitet und schließlich in den Landtag eingebracht werden soll. Das wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Inflationsausgleich, Sockelbetrag und prozentuale Anhebung
Das Tarifergebnis sieht eine Inflationsausgleichszahlung als Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro und für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 von jeweils 120 Euro vor. Zudem soll das Entgelt zum 01. November 2024 zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zum 01. Februar 2025 um 5,5 Prozent steigen.Auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sollen gleichfalls von den Bezügesteigerungen profitieren. Die Inflationsausgleichszahlungen sollen entsprechend des individuellen Ruhegehaltsatzes ausgezahlt werden. Wann genau die Inflationsausgleichszahlungen auf dem Konto sein werden, hängt vom Zeitpunkt der Beschlusslage des Gesetzesentwurfs ab.Dank an dieser Stelle gilt insbesondere den vielen Kolleginnen und Kollegen, die sich an den Streikmaßnahmen beteiligt und gemeinsam für ein gutes Ergebnis gekämpft haben.