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Eine Info von Herbert Prussas, stellv. Vorsitzender der BG München

Ein Fahrrad für lau? Nicht mit dem Jobrad

München.

Das Thema Jobrad für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ist ein Dauerbrenner, nur leider ist die Informationslage sehr dünn. Fangen wir mal mit den Begriffen Dienstrad und Jobrad an. Schon bei den Begriffen kommt man auf verschiedene Definitionen. Während ein Dienstrad, ein Fahrrad ist, welches der Arbeitgeber zur unentgeldlichen Nutzung dem Arbeitnehmer überlässt, ist ein Jobrad ein Leasingvertrag zwischen einer Leasingfirma und dem Arbeitgeber.

Die Voraussetzungen für das Jobrad für Beamte, zu den Tarifbeschäftigten komme ich später, kommt erst Ende 2022, Anfang 2023.

Dafür muss das BayBesG geändert werden, um hier das Thema Endgeldumwandlung miteinzubeziehen. Sprich: der Abzug von den Bruttobezügen.

Man verzichtet quasi auf einen Teil seiner Bezüge, was der Leasingrate entspricht. Dieser Teil wird also nicht versteuert.

Eine Beispielrechnung:

A8: 2.800 Euro Brutto Grundgehalt, Neupreis Fahrrad: 3.000 Euro

Monatliche Leasingrate mit Versicherung 106 Euro, Tatsächliche Nettobelastung

(weil die 106 € von eurem Brutto weggehen) 70 Euro

Leasing auf 36 Monate = 2.520 Euro Gesamtkosten,

Nach Laufzeitende besteht die Möglichkeit, das Fahrrad zum Restwert zu erwerben.

Die Ersparnis wird mit 8 Prozent angegeben und liegt somit bei 270 Euro, bei diesem Beispiel. Weiterhin ist die Versicherung, die ebenfalls dort abgeschlossen werden muss, relativ teuer und wird mit 10 Euro/Monat angegeben. Bei der Hausratversicherung ist ein Fahrrad bis 5.000 Euro mit ca. 3 Euro im Monat versichert (Signal Iduna).

Man muss sich die Frage stellen, möchte ich alle drei Jahre ein neues Fahrrad? Dann könnte das Job Rad interessant sein. Denn beim direktem Kauf und etwas Verhandlungsgeschick lässt sich u.U. ein besserer Preis erzielen.

Sobald es ein konkretes Angebot für die Beamten gibt, werden wir das Ganze nochmals für euch durchrechnen, und dann unsere ehrliche Einschätzung dazu abgeben.

Was ist nun mit den Tarifbeschäftigten (Bayern)? Das ist sehr kurz erklärt: Aktuell ist es so, dass der Tarifvertrag keine Entgeldumwandlung in Sachwerte erlaubt. Hier wäre nur eine außertarifliche Lösung möglich – im Moment!

Die IG Metall, ebenfalls unter dem Dach des DGB organisiert, hat hierzu bereits 2018 eine Abhandlung darüber geschrieben. Wie ich finde, gerade für Angestellte sehr lesenswert, in Bezug auf die Minderung des Bruttoarbeitslohnes. Siehe Link weiter unten.

Mit den Informationen möchte ich das Jobrad nicht schlecht reden, es bleibt abzuwarten wie es rechtlich ausgestaltet ist. Ein Blick nach links und rechts lohnt aber schon.

Ihr seht, wir als GdP sind an dem Thema dran. Wir berichten, sobald es mehr gibt.

(Quellen:§ 3 Nr. 63 S1. EStG;  www.bikeleasing.de; www.mobilitätswende-bw.de,

IG Metall Abhandlung: https://mobilitaetswende-bw.de/wp-content/uploads/2020/12/Entgeltumwandlung-in-Sachwerte.pdf)

Herbert Prussas, stellv. Vorsitzender der BG München

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