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Erschwerniszulagenverordnung

Breitner: Erhöhung benötigter Budgetmittel wiegt millionenschwer

Weißenhäuser Strand.

GdP-Delegiertentag: Innenminister Andreas Breitner verspricht deutliche Anhebung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten und für die Erschwernisse in besonderen Dienstformen

Die hartnäckige Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), bei der Landespolizei und Justizvollzug die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten zu erhöhen, scheint bei den politisch
Verantwortlichen endlich auf fruchtbaren Boden gefallen zu sein. Beim 30. Delegiertentag kündigte Innenminister Andreas Breitner zur Freude der GdP „überfällige“ Neuregelungen bei der ERSCHWERNISZULAGENVERORDNUNG an. Wie Breitner in seiner Grußrede (Foto) berichtete, befinde sich die Verordnung zurzeit in der zweiten Ressortanhörung.

Der operative Dienst mit den Kernaufgaben Einsatz und Ermittlungen sei das Herzstück der Landespolizei. Die Belastungen, die unsere Kolleginnen und Kollegen im operativen Dienst zu tragen hätten, seien erheblich, so der Innenminister. Daher sei es ihm wichtig, die Einsatz- und Ermittlungskräfte nach besten Kräften zu unterstützen. Ihm sei inzwischen klar, dass die Verordnung einfacher und gerechter werden müsse, räumte Breitner ein. „Diesen Schritt haben wir mit der in Kürze modifizierten Erschwerniszulagenverordnung erreicht. Aber mehr Geld bekommen wir derzeit nicht ins System. Es soll aber gerechter verteilt werden“, konstatierte Andreas Breitner. „Zusätzlich will ich noch in dieser Legislaturperiode für den Bereich der Landespolizei erreichen, dass es eine deutliche Anhebung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten und für die Erschwernisse in besonderen Dienstformen gibt, zum Beispiel beim ZSK. Das ist nach Jahrzehnten des Stillstandes und der Stagnation überfällig“, zeigte sich der Innenminister entschlossen.

Die Verordnung, die damit zu deutlichen Verbesserungen führen werde, würde sich noch mehr an den veränderten Einsatzbedingungen und den konkreten Belastungen orientieren, so der Minister weiter. Breitner gab aber auch zu bedenken: „Die Verbesserung wird zu einer deutlichen Erhöhung unserer benötigten Budgetmittel führen. Sie wiegt millionenschwer“, erklärte der Minister.

Trotz der Sparzwänge werde alles getan, um den „Dienst am Bürger“ zu stärken, so Innenminister Andreas Breitner abschließend. Mit Genugtuung nahm die GdP die Ankündigungen Minister zur Kenntnis. „Wir nehmen den Innenminister beim Wort und sind ihm dankbar, dass er sich (dieses Dauerthemas und damit) der unbefriedigenden Situation der Kolleginnen und Kollegen im operativen Dienst endlich annimmt und die überfälligen Nachbesserungen in Angriff nehmen will“, so die beiden Stellvertretenden Landesvorsitzende Andreas Kropius und Torsten Jäger.

Thorsten Schwarzstock, Vorsitzender der GdP-Regionalgruppe Justizvollzug: „Wir erwarten, dass auch der Justizvollzugsdienst eine seit Jahren notwendige und spürbare Erhöhung der Erschwerniszulage erfährt. Die Zulage für Dienst bei Nacht-, Samstags- oder Sonn- und Feiertagsarbeit ist bereits seit langer Zeit unzumutbar. Hier ist sichtbares Engagement des Justizministeriums gefordert. “

„Kappungsgrenze bei Zusatzurlaub für Nachtdienste soll abgeschafft werden!“

„Was lange währt, wird endlich gut“ - auf die Verwirklichung dieses Sprichwortes hofft die GdP nun auch bei der Bemessung von Zusatzurlaub für geleistete Nachtdienste und den damit verbundenen jährlichen 450 Nachtarbeitsstunden. Hier gab es seitens des Innenministers ebenfalls erfreuliche Signale. So wiederholte Andreas Breitner seine Bemühungen die von der GdP wiederholt monierte „Kappungsgrenze“ endlich abschaffen zu wollen. Die GdP-Kritik, dass die über das erforderliche Mindestmaß hinausgehenden geleisteten Nachtdienststunden sich weder anspruchserhöhend auswirkten noch auf die zukünftigen Abrechnungszeiträume übertragbar seien, teile er. Er wisse, so der Minister, dass der Bund mit seinen Polizeibeschäftigten anders verfahre. Leider hätten in Schleswig-Holstein bis heute keine entsprechenden Änderungen der Erholungsurlaubsverordnung (EUVO) erreicht werden können. Die Staatskanzlei sei nun aber bereit, den § 10 der EUVO entsprechend umzuformulieren. Und den Delegierten versprach Breitner: „ Ich bleibe in Ihrem Interesse an dem Thema dran und will es möglichst in Kürze zum Abschluss bringen!“

Das würde nach Angaben Andreas Breitners für den Bereich der Landespolizei bedeuten, dass

 eine unbegrenzte Übertragbarkeit der Nachtdienststunden ermöglicht werde, die zwischen den Schwellenwerten oder über dem letzten Schwellenwert lägen und bislang verfielen und
 dass ein weiterer Zusatzurlaubstag ab Vollendung des 60. Lebensjahres eingeführt werde.

Der Bund, so der Innenminister, habe mittlerweile die für die Bundesbeamten geltende Erholungsurlaubsverordnung neu gefasst und einige Tatbestände neu geregelt. Und zwar positiv im Sinne der Betroffenen. So sei der Anspruch der Zusatzurlaubstage auf insgesamt 6 erhöht worden.

Der Bund begründe nach Breitners Angaben seine Neuregelung insbesondere damit, dass der tatsächlichen Belastung der Beamtinnen und Beamten eine angemessenen Entlastung gegenübergestellt werden könne.

„In diesem Sinne möchte ich es auch für Schleswig-Holstein übernehmen und werde die notwendigen Bretter bohren, damit wir entsprechende Bestimmungen auch für Schleswig-Holstein haben werden. Denn sie sind gut, notwendig und gerecht“, so der Innenminister.


Text/Foto: Thomas Gründemann

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