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Personalratswahlen 2015

Sorgfältiges Lesen ist wichtig

Kiel.

Nachdem Ende März die Auslosung der Reihenfolge der Wahlvorschläge für den Hauptpersonalrat der Polizei erfolgt ist und die Liste der Gewerkschaft der Polizei an Platz eins hervorbrachte, sind inzwischen drei Tage später auch die Wahlvorschläge bekannt gegeben worden sind. Diesen Umstand nahm GdP-Landesredakteur Thomas Gründemann zum Anlass den „Landeswahlleiters“ Horst Winter zum Wahlverfahren und damit möglicherweise verbundenen „Fallstricke“ für die Wählerinnen und Wähler zu interviewen.

Mittlerweile kann man erkennen, dass die Personalratswahlen in Gange kommen. Die Wahlausschreiben usw. sind auf den Dienststellen im Aushang. Jetzt überlegt man als Wahlberechtigter schon mal, wie geht das dann? Und vor allem, wie mache ich es richtig?

Horst Winter: Also, ich hatte ja schon mal gesagt, es ist notwendig und wichtig, den Grundsatz „erst lesen, dann ankreuzen“ zu beherzigen. Und das ist es eigentlich schon. Jede und jeder Wahlberechtigte kann spätestens bei Erhalt des Stimmzettels nachlesen, wie viele Stimmen sie oder er hat und wie diese Stimmen auf dem Stimmzettel verteilbar sind. Das ist auf jedem Stimmzettel aufgedruckt. Und das entspricht dann auch dem, was wir bereits im Wahlausschreiben vom 9. März bekannt gegeben haben.
Das bedeutet: Für die Wahl zum HPR haben alle Beamtinnen und Beamten jeweils bis zu 10 Einzelstimmen sowie
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils 1 Stimme. Die Besonderheit liegt – im Beamtenbereich – in den Möglichkeiten, diese Stimmen verteilen zu können. Die Wahlberechtigten sind da nicht frei in ihrer Entscheidungen. Das vermittelt sich vielleicht nicht jedem sofort, obwohl auch das auf dem Stimmzettel genau vermerkt ist.


Und warum ist das so kompliziert?

Winter: Weil das Schleswig-Holsteinische Recht versucht, die Geschlechter entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten auch zu repräsentieren. Das sind komplexe Regelungen und sie wirken daher durchaus auch ein wenig kompliziert. Daher – ich sagte es schon – stehen die errechenbaren und auch errechneten Verteilungs-möglichkeiten bereits seit dem Wahlausschreiben fest und finden sich auf dem Stimmzettel zur HPR-Wahl erneut als Hinweis wieder. Für die HPR-Wahl 2015 kann jede und jeder Beamtin oder Beamter seine 10 Einzelstimmen im Verhältnis
          2 Frauen maximal
                und
          8 Männer maximal
vergeben. Man kann auch weniger Stimmen als die 2 : 8 vergeben, aber nie mehr!

Jedenfalls, wenn man seine Stimmen einzeln abgibt, es besteht – zumindest bei der HPR-Wahl – ja auch noch eine andere Möglichkeit zur Stimmabgabe.


Und wie geht das genau?
Winter: Statt der Vergabe meiner 10 Stimmen im Verhältnis 2 : 8 an bzw. auf die drei konkurrierenden Listen kann ich als Wahlberechtigte in der Gruppe Beamtinnen/Beamte auch alle Stimmen an meine favorisierte Liste über ein gesondertes größeres Stimmkreuz abgeben. Das ist die so genannte Superstimme. Wenn ich davon Gebrauch mache, darf dann ich allerdings kein weiteres einzelnes Stimmkreuz bei irgendwem oder gar ein weiteres größeres Stimmkreuz bei einer weiteren Liste machen!
Dieses einmalige Ankreuzen einer gesamten Liste hat dieselbe Wirkung als hätte ich alle 10 Einzelstimmen vergeben.

Wer genau bekommt dann die Stimmen?

Winter: Die jeweils ersten Kandidaten und Kandidatinnen der von mir angekreuzten Liste, also Nr. 1 und 2 der sich darin bewerbenden Frauen sowie die Nr. 1 bis 8 der sich darin bewerbenden Männer der jeweiligen Gewerkschaftsliste.


Gilt das dann für alle Wahlen?
Winter: Nein, das ist die Regelung, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften für die HPR-Wahl errechnet. Für die HPR-Wahl sind alle über 8.000 Bediensteten der Landespolizei in die Berechnungen einzubeziehen.
Für die Wahlen zu den örtlichen Personalräten gelten andere Berechnungsgrundlagen und so häufig ganz andere Stimmenverteilungen.
Daher gilt hier der zweite Grundsatz: „Achtet auf die Farben!“

Das heißt?
Winter: Das heißt, dass sich die Wahlgänge bereits farblich voneinander unterscheiden, die Wahl zum HPR findet wie stets unter Verwendung von weißem und grauem Papier und Umschlägen statt,
die Wahlen zu den verschiedenen Örtlichen Personalräten sind auf andersfarbigem Papier – im LPA ist das blau, im LKA aktuell gelb usw.
Anhand der verschiedenen Farben von Wahlausschreiben, Stimmzettel usw. kann ich als Wahlberechtigter gleich erkennen, dass hier unterschiedliche Wahlen durchgeführt werden. Und beim Blick auf den jeweiligen Stimmzettel kann man wiederum ersehen, wie viele Stimmen mir als Wahlberechtigtem in meiner PD oder im LPA bzw. LKA zustehen.


Dann kann eigentlich nichts falsch verstanden oder erledigt werden?

Winter: Das sollte man annehmen, ist aber jedes Mal wieder nicht so!


Woran hapert’s?
Winter: Daran, dass die Kolleginnen und Kollegen dann doch nicht genau lesen und mehr einzelne Stimmen abgeben, als ihnen zustehen oder aber, dass sie sich für eine favorisierte Liste entschieden haben und dann doch noch weitere Einzelstimmen abgeben – allesamt ungültige Stimmenabgaben und das ist schade.


Was müssten die Wahlberechtigten also tun?
Winter: Lesen! Lesen, was auf dem jeweiligen Stimmzettel drauf steht. Und noch mal Lesen! Lesen, wer sich da eigentlich bewirbt. Und sich dann entscheiden, wähle ich eine gesamt Liste mit einem größeren Stimmkreuz oder vergebe ich meine 10 Stimmen einzeln auf die Leute, die ich für gut halte.


Und gibt es noch weiteres zu bedenken?

Winter: Ja. In der Polizei wird bedingt durch den speziellen Aufgabenvollzug in weiten Teilen des Landes Briefwahl durchgeführt.
Das hat die Besonderheit, dass Briefwähler eine sog. Persönliche Erklärung ausfüllen müssen. Es handelt sich aber nach wie vor um eine geheime Wahl – diese Persönliche Erklärung darf NIE zusammen mit dem Stimmzettel in den Wahlumschlag gesteckt werden.


Hört sich auch irgendwie kompliziert an?

Winter: Ist es gar nicht. Auch hier gilt: LESEN!
Allen Briefwählern werden durch die Wahlvorstände zusammen mit den Abstimmunterlagen Hinweise für die Erledigung der Briefwahl an die Hand gegeben. Das sind Merkblätter, die in der jeweils zum Wahlgang gehörenden Farbe gehalten sind und neben einer Beschreibung über die rechtlich einwandfreie Stimmabgabe auch noch Piktogramme nach dem Motto „wie mache ich es richtig“ aufweisen. Das werden wir zusammen mit den Örtlichen Wahlvorständen auch noch mal im Intranet zum Thema machen.


Und wer sich dann daran hält, wählt richtig?
Winter: Sagen wir mal so: Die oder der macht nichts falsch!

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