Zum Inhalt wechseln

Besoldung und Versorgung

Gewerkschaften des DGB formulieren Erwartungen

Landesregierung muss Zusagen und Akündigungen umsetzen

Kiel.

Am Montag, den 25. Oktober 2021, trafen sich im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften des DGB mit der Finanzministerin und dem Chef der Staatskanzlei. Gegenstand des Gespräches war die geplante Gesetzgebung im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts. Für die GdP hat der Landesvorsitzende Torsten Jäger an den Gesprächen teilgenommen.

Landesregierung muss Zusagen und Akündigungen umsetzen

Die Gewerkschaften des DGB formulierten die klare Erwartung, dass die Landesregierung alle ihre Zusagen und Ankündigungen noch vor der Wahl im Mai kommenden Jahres umsetzt. Hierzu gehören insbesondere
  • die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien, u.a. durch eine Erhöhung des Familienzuschlags um 40 Euro pro Kind,
  • die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des nächsten Tarifergebnisses,
  • die Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 0,6 Prozent zum 01. Juni 2022,
  • die Stärkung unterer Besoldungsgruppen,
  • die Dynamisierung aller Zulagen und
  • die Senkung des Eigenanteils in der Heilfürsorge von 1,4 auf 1,0 Prozent.

Dabei wurde die geplante Einbeziehung des Familieneinkommens bei kinderreichen Beamtenfamilien seitens der DGB-Gewerkschaften kritisch bewertet.

Weitergehende Vorstellungen wurden diskutiert

Die Gewerkschaften des DGB machten gegenüber der Landesregierung deutlich, dass die Beschäftigten weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und die Rücknahme früherer Einschnitte erwarten. Die Landesregierung verwies auf die schwierige Haushaltslage und die noch offene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sonderzahlung.

Im Zentrum der Diskussion stand die vollständige Abschaffung der Selbstbehalte in der Beihilfe für alle Besoldungsgruppen. Aus Sicht der Gewerkschaften des DGB wäre dieser Schritt das Äquivalent zur ab dem 1. Januar 2019 wiederhergestellten paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und der damit stattgefundenen Entlastung der Versicherten. Eine analoge Maßnahme im Beihilferecht ist in Schleswig-Holstein bisher nicht erfolgt. Weitere Themen waren die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug sowie die Einführung einer pauschalen Beihilfe für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte.
This link is for the Robots and should not be seen.