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Amtsangemessene Alimentation:

DGB fordert Landesregierung zu Gesprächen auf

Der DGB und seine Gewerkschaften haben die Landesregierung am 14. Juli 2023 zu zeitnahen Gesprächen zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2023 in Schleswig-Holstein aufgefordert.

Wie ist der Sachstand zur amtsangemessenen Alimentation in Schleswig-Holstein?

Durch die Einführung des Bürgergeldes und die Anhebung des Regelsatzes für die Sozialhilfe zum 1. Januar 2023 wird voraussichtlich ab dem Jahr 2023 das Mindestabstandsgebot in den untersten Besoldungsgruppen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein nicht mehr eingehalten werden können. Eine amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten wäre damit für das Jahr 2023 nicht gewährleistet.

Die Landesregierung hat in mehreren Gesprächen mit dem DGB und gegenüber dem Landtag auf die anstehende Tarifrunde verwiesen und angekündigt, die amtsangemessenen Alimentation rückwirkend für 2023 im Rahmen der nächsten Anpassung der Besoldung und Versorgung sicherstellen zu wollen.

Nach dem Grundsatz der haushaltsnahen Geltendmachung müssen alle Beamtinnen und Beamten bis spätestens zum 31. Dezember 2023 ihre individuellen Ansprüche auf eine amtsangemessene Alimentation geltend machen. Bisher haben der DGB und seine Gewerkschaften für das Jahr 2023 noch nicht zu derartigen Anträgen aufgerufen. Im Falle einer Ablehnung eines Antrages wären ein Widerspruch und in einem nächsten Schritt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht für jeden einzelnen Betroffenen bzw. jede einzelne Betroffene erforderlich.

Welches Ziel verfolgt der DGB mit seiner Gesprächsaufforderung?

Individuelle Anträge, Widersprüche und Klagen können jedoch entbehrlich sein, wenn die Landesregierung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften eine schriftliche Vereinbarung zum weiteren Umgang mit der amtsangemessenen Alimentation trifft und sich damit verbindlich festlegt. In eine solche Vereinbarung können beispielsweise Eckpunkte der geplanten rückwirkenden Regelung für das Jahr 2023 aufgenommen werden.

Der DGB und seine Gewerkschaften streben eine sachgerechte Verständigung und eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit der Landesregierung zum weiteren Vorgehen in dieser Frage an. Entsprechende Gespräche sollten nun zeitnah erfolgen.
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